Teilzeitkräfte, 17.05.13
Nach § 7 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, einem Arbeitnehmer, der gerne kürzer oder als Teilzeitkraft wieder länger arbeiten möchte, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die Sie neu zu besetzen haben. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Urteil vom 11.4.2013, Az. 2 Sa 1036/12) gilt dies nicht nur für Stellen in dem Betriebsteil, in dem die oder der betreffende Beschäftigte arbeitet, sondern über alle Betriebsteile hinweg.
mehrTeilzeitkräfte Aufgabenstruktur und Verantwortlichkeiten, 16.05.13
Arbeitgeber, Personaler oder Vorgesetzte sagen im Betrieb, etwa bei der Dienstplangestaltung, wo es langgeht – und zwar ohne dass ihnen jemand hineinreden darf.
mehrAufgabenstruktur und Verantwortlichkeiten Einstellungsverfahren und AGG, 15.05.13
Da staunte ein Arbeitgeber aber nicht schlecht: Als er eine neue Stelle ausschrieb und endlich eine geeignete Kandidatin gefunden hatte, verweigerte der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung. Begründung: Der Arbeitgeber hatte nicht bei der Agentur für Arbeit nachgefragt, ob für die Stelle ein geeigneter schwerbehinderter Bewerber zu Verfügung stehe.
mehrEinstellungsverfahren und AGG Praktikanten, 14.05.13
In vielen Unternehmen tummeln sich schon bald wieder die Hochschüler. Der Grund: In den Semesterferien möchten auch dieses Jahr wieder viele Studenten ein Praktikum absolvieren. In den meisten Betrieben sind die Studierenden willkommen, weil sie motiviert und qualifiziert sind. Doch bei der Beschäftigung von Praktikanten lauern auch Gefahren. Nicht nur beim Lohn, sondern auch bei der Sozialversicherung.
mehrPraktikanten Befristeter Arbeitsvertrag, 13.05.13
Mit befristeten Arbeitsverträgen können Sie als Arbeitgeber auf personelle Engpässe in Ihrem Betrieb schnell reagieren. Besonders beliebt: befristet beschäftigte Mitarbeiter, die Urlaubs-, Schwangerschafts- oder Elternzeitvertretungen übernehmen oder zunächst zur Erprobung beschäftigt werden. Bei einer solchen Befristung mit Sachgrund können Sie die Befristung auch verlängern. Übertreiben sollten Sie es aber nicht. Sonst bekommen Sie genau das Gegenteil: einen unbefristet beschäftigten Mitarbeiter, der im Zweifel sogar noch unter gesetzlichem Kündigungsschutz steht.
mehrBefristeter Arbeitsvertrag Kündigung, 10.05.13
Sprechen Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aus, sind Sie den Mitarbeiter noch lange nicht los. Jeden Tag entscheiden deutsche Arbeitsgerichte über Hunderte von Klagen, mit denen sich Arbeitnehmer gegen ihre Kündigung wehren. Das Dilemma: Verliert Ihr Mitarbeiter den Kündigungsschutzprozess, bleiben Sie als Arbeitgeber trotzdem auf Ihren Anwaltskosten sitzen. Es sei denn, Sie schauen sich die Klage Ihres Mitarbeiters noch einmal genau an.
mehrKündigung Beschäftigte Rentner, 08.05.13
Ab in die Rente! Wenn ein Mitarbeiter sich in den Ruhestand verabschiedet, gibt’s normalerweise ein paar nette Worte, einen Strauß Blumen und einen Händedruck zum Abschied. Abschied? Von wegen! Wer glaubt, mit dem Renteneintritt ende das Arbeitsverhältnis automatisch, liegt falsch.
mehrBeschäftigte Rentner 07.05.13
Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird in den kommenden Jahren die Rechtsprechung in Deutschland und anderen EU-Ländern durcheinanderwirbeln. Denn der EuGH hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Menschen, die oft wegen Krankheit nicht arbeiten können, möglicherweise als Behinderte vor einer Kündigung geschützt sind.
mehrBeschäftigte Rentner Arbeitsvertrag, 06.05.13
Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag sind für Sie als Arbeitgeber bares Geld wert. Versäumt Ihr Mitarbeiter eine solche vertragliche Frist, geht er leer aus. Das zeigt ein aktuelles Grundsatzurteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts.
mehrArbeitsvertrag Bewerberauswahl, 02.05.13
Diesen Sommer werden sie wieder gebraucht: Aushilfen, die kurzfristig die Urlaubsvertretung von Stammkräften übernehmen. Manche Arbeitgeber betrachten Aushilfen als das, was sie sind: kurzfristig Beschäftigte. Nehmen Sie sich auch bei der Einstellung von Aushilfen Zeit. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden, und zwar mit den folgenden Fragen:
mehrBewerberauswahl Doppelte Haushaltsführung, 30.04.13
Pendler, die in einer anderen Stadt wohnen als sie arbeiten, haben die Wahl: jeden Tag fahren oder eine 2. Wohnung. Wer sich für den Zweitwohnsitz entscheidet, hat steuerliche Vorteile: Als Arbeitgeber können Sie ihm die durch die doppelte Haushaltsführung entstehenden Mehraufwendungen zum Teil steuer- und sozialabgabenfrei ersetzen.
mehrDoppelte Haushaltsführung Kündigung, 29.04.13
In der Praxis haben Sie als Arbeitgeber leider immer wieder mit Mitarbeitern zu kämpfen, die tun, was sie wollen. Nur ist das meistens nicht das, was Sie wollen. Missachtet ein Mitarbeiter konsequent Ihre Anweisungen, müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Denken Sie doch, statt sich ständig zu ärgern, einfach mal über eine Kündigung nach!
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