NewsFrei ZugänglichSeite 1 | 2 | 3 | 4

  • zuklappen
Teilzeitkräfte, 17.05.13

Teilzeitarbeit: Ihre Verpflichtung, über freie Stellen zu informieren, geht jetzt weiter

Uhr Teilzeit 2

Nach § 7 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, einem Arbeitnehmer, der gerne kürzer oder als Teilzeitkraft wieder länger arbeiten möchte, über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die Sie neu zu besetzen haben. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Urteil vom 11.4.2013, Az. 2 Sa 1036/12) gilt dies nicht nur für Stellen in dem Betriebsteil, in dem die oder der betreffende Beschäftigte arbeitet, sondern über alle Betriebsteile hinweg. 


mehrTeilzeitkräfte
Aufgabenstruktur und Verantwortlichkeiten, 16.05.13

Ihre Anweisungen: Niemand darf sich einmischen

Einstellungsverfahren und AGG, 15.05.13

Warum Sie die Agentur für Arbeit bei Stellenausschreibungen nie vergessen sollten


ExpertenratSeite 1 | 2 | 3 | 4

  • zuklappen
Datenschutz, 16.05.13

Dürfen wir Auskunft geben?

Kontrollen Am Arbeitsplatz _ Lupe Vor Aktenstapel

Eine Bank hat uns angerufen und um Auskunft zu einem unserer Mitarbeiter gebeten. Da wir telefonisch keine Auskunft geben wollten, hat die Bank die Anfrage nun per Email gestellt. Wir wissen nicht, was unser Mitarbeiter mit der Bank zu tun hat (also auch nicht ob er evtl. einen Kredit o.ä. beantragt hat).


mehrDatenschutz
Arbeitsvertrag, 16.05.13

Welche Informationspflichten haben wir?

Urlaub, 16.05.13

Wie viel Resturlaub haben unsere Mitarbeiter?


Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Praktikanten 2013: So machen Sie diesen Sommer alles richtig!

 Schüler und Studenten: Auch in diesem Sommer sind sie in vielen Unternehmen wieder gern gesehen. Doch bei der Beschäftigung von Praktikanten lauern einige Fallen, die für Sie als Arbeitgeber richtig teuer werden können. Dieses Jahr aber nicht! So machen Sie in diesem Sommer keine Fehler!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen