Ihre Verkehrssicherungspflichten am Arbeitsplatz – Fehler können teuer werden
So musste es jetzt eine Krankenschwester erfahren. Sie war im Eingangsbereich vor einer Klinik zu Fall gekommen, da sich dort Eis gebildet hatte. Die Arbeitgeberin hatte einen Räumdienst eingerichtet, die Arbeitnehmerin war jedoch der Auffassung, dass dies nicht ausreichend gewesen sei. Es sei bekannt gewesen, dass sich an dieser Stelle schnell Glatteis bilde. Daher verlangte sie Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 18.000 €.
Außerdem war sie der Auffassung, dass einen Krankenhausträger eine erhöhte Sorgfaltspflicht treffe.
All dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 19.1.2011, Aktenzeichen: 3 Sa 495/10, nicht gelten lassen. Die Haftungsprivilegierung für Sie als Arbeitgeber greift auch in diesem Fall. Sie haben nur bei Arbeitsunfällen etwas zu zahlen, wenn Sie diese vorsätzlich herbeigeführt haben.
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