Diskriminierung bei der Einstellung setzt vergleichbare Qualifikation voraus

Im Einstellungsverfahren ist es immer riskant, einen Bewerber abzulehnen, der offensichtlich schwerbehindert, ausländischer Herkunft oder Ähnliches ist. Denn dann besteht die Gefahr, dass er Sie wegen unzulässiger Diskriminierung verklagt. Die Diskriminierungsklage hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Bewerber ausreichend qualifiziert ist.

Der Fall: Eine muslimische Türkin bewarb sich um eine für Christen ausgeschriebene Stelle in einem Integrationsprojekt bei einer evangelischen Landeskirche. Von Seiten der Kirche erhielt sie zunächst eine Nachfrage nach ihrer Religionszugehörigkeit und dann eine Absage, weshalb sie Diskriminierungsklage erhob. Trotzdem musste der Arbeitgeber weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld zahlen (BAG, 19.8.2010, 8 AZR 466/09).

Denn: Eine unzulässige Diskriminierung kann nur in Bezug auf solche Bewerber vorliegen, die Ihr Anforderungsprofil in dem Umfang erfüllen wie der eingestellte Bewerber. Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber einen Studienabschluss gefordert, den die eingestellte Bewerberin vorweisen konnte, die nun klagende Türkin aber nicht. Da es plausibel war, für die Stelle einen Studienabschluss zu verlangen, lag keine unzulässige Diskriminierung vor.

Tipp: Eine Übersicht, welche Fragen Sie vor der Einstellung stellen dürfen und welche nicht, finden Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen