Diskriminierungsklagen vermeiden durch anonyme Bewerbung?
Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) müssen Sie immer häufiger mit Diskriminierungsklagen abgelehnter Bewerber rechnen. Ein Ausweg könnte hier die anonyme Bewerbung sein.
Wie die anonyme Bewerbung funktionieren kann, zeigt ein von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierter Pilotversuch. Ein Jahr lang prüfen 5 Unternehmen (darunter Post und Telekom) und 3 öffentliche Arbeitgeber eingehende Bewerbungen, ohne den Namen oder das Alter des Kandidaten zu kennen und ohne ein Bewerbungsfoto gesehen zu haben. So soll verhindert werden, dass ein Bewerber beispielsweise wegen seines türkisch klingenden Namens oder wegen seines Alters nicht zum Einstellungsgespräch eingeladen wird.
Die Anonymisierung erfolgt teilweise durch Schwärzung der persönlichen Daten in den Bewerbungsunterlagen. Teilweise stellen die Arbeitgeber auch getrennte Bewerbungsformulare für die Qualifikationen einerseits und die Kontaktdaten andererseits zur Verfügung. Die Kontaktdaten bekommt der einstellende Vorgesetzte bzw. die Personalabteilung dann erst, wenn ein Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden soll.
Sie sehen: Die anonyme Bewerbung ist mit einigem Aufwand verbunden. Außerdem kann sie Diskriminierungsklagen nur einschränken, nicht unterbinden. Denn spätestens im Vorstellungsgespräch wird ersichtlich, ob es sich um einen älteren oder behinderten Bewerber handelt und woher er kommt. Nach der Ablehnung kann dann immer noch die Diskriminierungsklage folgen.
Vor diesem Hintergrund ist es noch zu früh, eine allgemeine Empfehlung für die anonyme Bewerbung zu geben. Warten Sie ab, was der Test, der noch bis zum Jahresende läuft, bringt.
Tipp: Lesen Sie hier, wie Sie ein AGG-sicheres Einstellungsverfahren ohne den Aufwand einer anonymen Bewerbung durchführen.
