Neues Anerkennungsgesetz für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse

Künftig wird es für Betriebe eine neue Möglichkeiten geben, Fachkräfte zu rekrutieren. Ab dem 1.4.2012 tritt ein Anerkennungsgesetz in Kraft. Dann können ausländische Arbeitnehmer ihre Ausbildung nach einheitlichen Kriterien in einem einheitlichen Verfahren beurteilen lassen. Sie haben darauf sogar einen Rechtsanspruch.

Insbesondere kommt es künftig nicht mehr darauf an, welche Staatsangehörigkeit der betreffende Arbeitnehmer besitzt. Lediglich der Inhalt und die Qualität der Berufsqualifikation sind ausschlaggebend. Künftig muss innerhalb von 3 Monaten entschieden werden, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit einer entsprechenden Ausbildung innerhalb der Bundesrepublik gleichwertig ist oder nicht.

Dieses betrifft fast 3 Millionen in Deutschland lebende Personen mit Migrationshintergrund. Sie haben ihre höchsten Berufsabschlüsse im Ausland erworben. Es wird mit bis zu 300.000 Antragstellern gerechnet.

Das Einstellungsverfahren hält für Arbeitgeber einige Fallstricke bereit. So sollte die Stellenausschreibung mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz formuliert werden, um sich mögliche kostspielige Gerichtsprozesse zu ersparen. Und auch wenn es zum Vorstellungsgespräch kommt, gibt es einiges zu beachten: Welche Fragen sind zulässig? Wann darf der Bewerber lügen? Und wie kann bei Nichteignung des Bewerbers rechtssicher abgesagt werden? Lesen Sie hier alles zum Thema Einstellungsverfahren unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.


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