Witze über Arbeitgeber können zur Kündigung führen

Halten Sie dieses Urteil Ihren Arbeitnehmern vor Augen: In keinem Fall muss der Arbeitgeber öffentlich verbreitete Witze gegen sich dulden.

In dem vom Landessozialgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall (21.10.2011, L 12 AL 2879/09) ging es wieder einmal um die katholische Kirche. Ein Krankenpfleger hatte unter einem Pseudonym angeblich satirische Texte im Internet veröffentlicht. Als der Arbeitgeber das mitbekam, stellte er eine fristlose Kündigung in Aussicht. Letztendlich einigten sich die Parteien auf einen Aufhebungsvertrag.

Und nun bestrafte den Arbeitnehmer auch noch die Arbeitsagentur. Der Krankenpfleger hatte nach deren Meinung die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Und auch das Landessozialgericht sah die Sache wie die Arbeitsagentur. Der Arbeitnehmer hatte das Oberhaupt der katholischen Kirche, den Papst, beleidigt. Deshalb hat er die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet und die Verhängung einer Sperrfrist von 12 Wochen war gerechtfertigt!

Hier finden Sie weitere Informationen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.


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