Ausgleichsquittung

Sie wollen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine bösen Überraschungen mehr erleben und nachträgliche Forderungen ausschließen? Ein willkommenes Instrument ist hier die Ausgleichsquittung. Diese ist aber nur dann wirksam, wenn Sie einige Punkte beachten. Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Ansprüche sich überhaupt mit einer Ausgleichsquittung ausräumen lassen.

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Muster: Ausgleichsquittung

Aufhebungsvertrag _ Abschied Handschlag

Schließen Sie mit einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, ist es im beiderseitigen Interesse, dass mit Unterzeichnung des Vertrags wirklich Alles geklärt ist und es später nicht noch zu Anspruchsforderungen kommt. Mit diesem Muster einer Ausgleichsquittung können Sie eventuelle Ansprüche rechtssicher ausschließen.


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Ausgleichsquittung: So unterbinden Sie nachträgliche Forderungen

Aufhebungsvertrag _ Finger Weist Auf Dokument

Die meisten Arbeitgeber legen ihren ausscheidenden Mitarbeitern beim Abholen der Arbeitspapiere eine so genannte Ausgleichsquittung vor. Darin soll der Mitarbeiter den Erhalt der Unterlagen bestätigen und dass er keine Forderungen mehr gegen den Arbeitgeber hat. Sinn der Sache ist es, spätere Diskussionen um Überstunden, Urlaub usw. zu vermeiden. Allerdings müssen Arbeitgeber bei der Gestaltung der Ausgleichsquittung einige Punkte beachten, damit diese überhaupt wirksam ist. Außerdem kann die Ausgleichsquittung nicht alle möglichen Forderungen erfassen.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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