E-Mails: Bei Exzessiver Privatnutzung des PCs dürfen Sie ohne Abmahnung kündigen

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung steht in der Regel eine Abmahnung. Bei besonders schwerwiegendem Missverhalten Ihres Mitarbeiters dürfen Sie allerdings auch ohne Abmahnung kündigen. Die exzessive Privatnutzung des Firmen-PCs kann ein schwerwiegendes Fehlverhalten sein.

Entsprechend entschied aktuell das Arbeitsgericht Niedersachsen (31.5.2010, 12 SA 875/09). Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer täglich mehrere Stunden seiner Arbeitszeit mit dem Schreiben privater E-Mails verbracht. Für die Erledigung der Dienstaufgaben blieb neben der Privatnutzung kaum mehr Zeit. Der Arbeitgeber wollte dies nicht hinnehmen und kündigte außerordentlich. Die 2. außerordentliche Kündigung hatte – auch ohne Abmahnung – Erfolg. Die erste war noch auf einen anderen Kündigungsgrund gestützt worden, der nicht schwerwiegend genug war.

Tipp: Den Zugang einer Kündigung müssen Sie beweisen. Das können Sie ganz einfach, indem Sie den Mitarbeiter ein Zustellungsprotokoll unterzeichnen lassen. Das Muster eines Zustellungsprotokolls für eine Kündigung finden Sie hier.

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