Jetzt ist Schluss mit langen Gerichtsverfahren!

Kennen Sie das auch? Sie müssen vor Gericht klagen und der Rechtsstreit dauert ewig. Das kann Ihnen auch vor dem Arbeitsgericht passieren. Nun gibt es endlich Rechtsschutz. Am 3.12.2011 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten. Es soll Ihnen Rechtsschutz bei langen Gerichtsverfahren gewähren. Das neue Gesetz soll nicht nur lange Prozesse verhindern, sondern bietet sogar Schadensersatz für Sie, wenn es zu lange dauert.

Auf einer ersten Stufe haben Sie mit einer Rüge auf das lange Gerichtsverfahren hinzuweisen. Damit können überlange Verfahren von vornherein vermieden werden. Denn die Richter haben jetzt die Möglichkeit, einzuschreiten und die Sache voranzutreiben. Diese Verfahrensrüge können Sie auch gegebenenfalls wiederholen, jedoch frühestens nach einer Frist von 6 Monaten.

Schadensersatz wegen einer zu langen Verfahrensdauer können Sie wiederum nach 6 Monaten geltend machen. Dann können Sie sogar eine Klage erheben. Diese richtet sich gegen den Träger des Gerichts, also entweder gegen ein Bundesland oder die Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlich zuständig ist das Oberlandesgericht, in dessen Gerichtsbezirk die jeweilige Landesregierung ihren Sitz hat. Richtet sich die Klage gegen die Bundesrepublik, ist der Bundesgerichtshof zuständig. Für die so genannten immateriellen Nachteile, z. B. seelische und körperliche Belastungen, können Sie als Regelbetrag 1.200 € Schadensersatz für jedes Jahr bei langen Gerichtsverfahren erhalten.

Alles zu den Grundlagen einer Kündigung und auf was Sie vor dem Arbeitsgericht achten sollten, lesen Sie hier.


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