Kündigungsfristen-Rechner

Bei der Berechnung von Kündigungsfristen müssen folgende wesentliche Details beachtet werden:

  • Gesetzliche Kündigungsfristen gelten unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
  • Verlängerte Kündigungsfristen gelten nur für die arbeitgeberseitige Kündigung.
  • Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Beschäftigungsdauer.
  • Bei einer Beschäftigungsdauer von unter 2 Jahren kann zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden.
  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren kann zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden
  • Zu Gunsten des Mitarbeiters können sich aus Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag verlängerte Fristen ergeben. Tarifverträge können sogar für den Arbeitgeber kürzere Fristen vorsehen.
     

Damit bei der Berechnung von Kündigungsfristen diese wichtigen Details nicht vergessen werden, gibt es den Kündigungsfristenrechner. Damit berechnen Sie Kündigungsfristen für Ihre Mitarbeiter immer rechtlich einwandfrei.


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