Zu viele Raucherpausen – Wann Sie kündigen dürfen
Zahlreiche Raucherpausen sind eine weit verbreitete Unsitte in den Unternehmen. Übertreiben es Ihre Beschäftigten, haben Sie unter Umständen das Recht zur Kündigung. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (6.5.2010, 10 Sa 712/09).
Ein Arbeitgeber kündigte einem Mitarbeiter verhaltensbedingt, weil sich dieser immer wieder Raucherpausen einlegte, ohne sich – entgegen der ausdrücklichen Betriebsregelung – auszustempeln. Das Landesarbeitsgericht bestätigte seine Kündigung. Es bestehe, so die Aussage des Urteils, kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen, da Arbeitnehmer während ihrer Raucherpausen keine Arbeitsleistung erbringen.
Allerdings haben Mitarbeiter Anspruch auf Pausen und diese dürfen sie auch zu Raucherpausen machen. Sie als Arbeitgeber müssen sogar auf die Einhaltung der Pausen bestehen. Pausen sind aber grundsätzlich unbezahlt. Wie viele Pausen ein Beschäftigter verlangen darf, richtet sich gestaffelt nach der Arbeitszeit: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten und ab 9 Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von 45 Minuten Pflicht.
Tipp: Eine verhaltensbedingte Kündigung stellt an Sie als Arbeitgeber hohe Anforderungen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, damit die Kündigung tatsächlich Erfolg hat.
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