Betriebsrat

Der Betriebsrat ist die Interessensvertretung Ihrer Arbeitnehmer. Als solche ist er wichtiger Ansprechpartner und Gegenspieler zugleich. Was Sie in Sachen betrieblicher Mitsprache wissen müssen, erfahren Sie in dieser Rubrik.

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Rechte und Pflichten, 01.02.12

Müssen sich unsere Mitarbeiter bei Besuch des Betriebsrats abmelden?

Betriebsrat

Wir haben einen Betriebsrat, der aus drei Mitgliedern besteht. Bei uns herrscht mittlerweile die Meinung, dass sich ein Mitarbeiter bei seinem Vorgesetzten nicht abzumelden habe, wenn er während seiner regulären Arbeitszeit beim Betriebsrat vorstellig wird. Kann der Arbeitgeber verlangen, dass sich ein Mitarbeiter beim Vorgesetzten abmeldet und anzugeben hat, dass er bei dem Betriebsrat vorstellig wird. Wie lässt sich dies gegenüber den Mitarbeitern am Besten begründen. Kann auch die ungefähre Zeit der Abwesenheit vom Arbeitsplatz erfragt werden. Bei uns werden die regulären Betriebsratssprechzeiten kaum genutzt. Welchen Rat haben Sie für eine Bündelung der Arbeitszeit für den Betriebsrat / Nutzung der Sprechzeiten.


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Rechte und Pflichten, 04.01.12

Müssen wir dem Betriebsrat den GdB mitteilen?

Betriebsrat Stempel

Einer unserer Mitarbeiter wurde als schwerbehindert eingestuft und hat auch einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis erhalten. Müssen wir den Betriebsrat darüber informieren? Wenn ja, müssen wir ihn auch über den Grad der Schwerbehinderung informieren.


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Rechte und Pflichten, 04.01.12

Wann sind Abteilungsversammlungen zulässig?

Betriebs Bergang

Unser Betriebsrat möchte statt der jährlich 4 erforderlichen Betriebsversammlungen 3 dieser Versammlungen durch Abteilungsversammlungen ersetzen.


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Quoten-Rechner: Wie viele Männer oder Frauen im Betriebsrat

Quotenrechner

Mit dem Quotenrechner können Sie ermitteln, wie sich die Anzahl der Betriebsratsmitglieder auf Männer und Frauen verteilt.


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Betriebsvereinbarung

Muster: Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarung

Hier finden Sie Muster zu verschieden Betirebsvereinbarungen als Download. Beispielsweise zu Themen wie Kontrolle der Internetnutzung, Mobbing, Internetnutzung, Alkoholverbot, betriebliches Vorschlagswesen, Einführung einer Kleiderordnung, Anordnung von Überstunden in Eilfällen, Arbeitszeit, Nichtraucherschutz, Gleitzeit und Tor- und Taschenkontrollen. Weitere Betriebsvereinbarungen finden Sie in unserem Betriebsvereinbarungs-Generator.


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Betriebsvereinbarung

Muster: Betriebsvereinbarung Kontrolle der Internetnutzung

Betriebsvereinbarung

Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, die Internetnutzung am Arbeitsplatz zu kontrollieren, falls Sie zuvor eine Betriebsvereinbarung dazu getroffen haben. Anhand dieser Übersicht in Form eines Musters können Sie sich und Ihre Mitarbeiter darüber informieren und schriftlich absichern, wie die Kontrolle gestaltet sein kann.


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Betriebsvereinbarung

Muster: Betriebsvereinbarung Mobbing

Betriebsrat _ Aufgeschlagener Ordner

Mobbing ist leider kein Einzelfall in der Arbeitswelt und verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden. Für die Opfer hat das Mobbing meist sogar gesundheitliche Folgen bis zur dauerhaften Arbeitsunfähigkeit. Es gibt zwar kein „Anti-Mobbing-Gesetz“ in Deutschland, aber auf Grund des Arbeitsschutz- und Grundgesetzes sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre Ihrer Mitarbeiter zu schützen. Auch die Rechtsprechung der letzten Jahre nimmt Arbeitgeber mehr in die Pflicht. Mit dieser Muster-Betriebsvereinbarung können Sie mit Ihrem Betriebsrat festlegen, wie Sie Mobbing verhindern und ggf. ahnden wollen.


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Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Betriebsrat Stempel

Wissen Sie genau, welche Rechte und Pflichten Ihr Betriebsrat hat? Seien Sie sich sicher: Ihr Betriebsrat weiß alles zum Thema Mitbestimmung!

Lesen Sie hier alles


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Betriebsvereinbarung

Mitbestimmungsrecht Zielvereinbarungen

Betriebsvereinbarung

Teaser: Treffen Sie eine schriftliche Zielvereinbarung mit Ihren Mitarbeitern, so hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht in allen Phasen der Zielvereinbarung. Das Mitbestimmungsrecht ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Aber auch Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sind zu berücksichtigen.


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Betriebsratswahl

Betriebsratswahlen

Betriebsrat Wahl

Turnusgemäß finden alle 4 Jahre Betriebsratswahlen statt – zuletzt in der Zeit vom 1.3.2010 bis zum 31.5.2010. Die Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl sind zwar Sache der Arbeitnehmer. Da Sie als Arbeitgeber jedoch Zeit und Geld dafür zur Verfügung stellen müssen, sind Sie ebenfalls an einem reibungslosen Ablauf interessiert.


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Rechte und Pflichten, 26.12.11

Beamte können Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sein!

Betriebsrat, Beamte, BetrVG

Im Arbeitsrecht kommt es häufig auf Schwellenwerte an. So beispielsweise auch, wenn Sie die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder in Ihrem Unternehmen berechnen wollen. Geregelt ist dies in § 38 BetrVG. Zwischen 200 und 500 Arbeitnehmern ist ein Betriebsratsmitglied freizustellen, zwischen 501 und 900 Arbeitnehmern 2 Mitglieder, zwischen 501 und 1.500 Arbeitnehmern 3 Mitglieder und so weiter. Eine Grenze nach oben kennt das Gesetz nicht.


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Rechte und Pflichten, 21.12.11

Jetzt können Sie leichter Streikbrecher einsetzen

Betriebs Bergang

Das Bundesarbeitsgericht hat die Kampfparität zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zugunsten der Arbeitgeber wieder hergestellt. Streikbrecher dürfen leichter eingesetzt werden. Der Betriebsrat bleibt außen vor.


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Rechte und Pflichten, 19.12.11

Heimliche Übertragung von Betriebsratssitzungen ist ein Kündigungsgrund

Belauschen, Abmahnung

Ein aktueller Fall des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (9.9.2011, 17 Sa 16/11) lässt aufhorchen: Eine Arbeitnehmerin soll kurz vor der allerersten Betriebsratssitzung auf ihrem Handy angerufen worden sein. Daraufhin verließ sie den Sitzungsraum. Als sie zurückkam, soll die Handyverbindung noch bestanden haben und sie somit versucht haben, die Sitzung nach außen zu übertragen.


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Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarungs-Generator

Bv Generator

Mit dem Betriebsvereinbarungs-Generator erstellen Sie mit nur wenigen Klicks spielend leicht eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betriebsvereinbarung.


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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