Keine Ordnungshaft bei Verstoß gegen Betriebsvereinbarung
Verstoßen Sie gegen eine Betriebsvereinbarung, kann der Betriebsrat verlangen, dass Sie dies unterlassen und die Betriebsvereinbarung ordnungsgemäß durchführen. Wer sich dann trotzdem nicht an die Betriebsvereinbarung hält, riskiert ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 €.
Eine Ordnungshaft kommt jedoch nicht in Betracht. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arbeitgebers entschieden, der gegen eine Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit verstieß. Er hatte Mitarbeiter ohne Zustimmung des Betriebsrats aus der Zeiterfassung herausgenommen. Eine Ordnungshaft ist gemäß § 23 Abs. 3 BetrVG nicht vorgesehen (BAG, 5.10.2010, 1 ABR 71/09).
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