Betriebsratsarbeit erfordert Abmeldung am Arbeitsplatz

Betriebsratsarbeit findet nicht nur in Betriebsratssitzungen oder Schulungen statt. Vielmehr können Betriebsratsmitglieder damit jeden Tag und zu jeder Zeit konfrontiert werden. So gehört es sicherlich zum täglichen Alltag, dass der Betriebsratsvorsitzende von Mitarbeitern angerufen wird und kleine oder größere Probleme zu lösen sind. Muss das Betriebsratsmitglied sich dann bei Ihnen als Arbeitgeber abmelden?

Mit dieser Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt (Beschluss vom 29.6.2011, 7 ABR 135/09).

Laut Bundesarbeitsgericht hat ein Betriebsratsmitglied grundsätzlich die Verpflichtung, sich auch bei Betriebsratsaufgaben am Arbeitsplatz abzumelden. Außerdem hat es die voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Und warum das? Zweck der Meldepflicht ist es letztendlich, dass Sie als Arbeitgeber den Arbeitsausfall durch andere Maßnahmen überbrücken und kompensieren können.

Aus diesem Grund ist es aber auch klar, dass eine Meldepflicht dann nicht in Betracht kommt, wenn Sie nicht ernsthaft solche Umorganisationen vornehmen würden. Es kommt laut Bundesarbeitsgericht also immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Dazu gehören die Art der Arbeitsaufgabe des Betriebsratsmitglieds und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunterbrechung.

Jedenfalls hat das Betriebsratsmitglied aber auf Ihr Verlangen hin nachträglich die Gesamtdauer der geleisteten Betriebsratstätigkeit am Arbeitsplatz mitzuteilen.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen