Kein Privathandy bei der Arbeit
Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern die Nutzung des Privathandys während der Arbeitszeit verbieten. Der Betriebsrat hat hier kein Mitbestimmungsrecht.
Der Betriebsrat hat zwar ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Fragen der betrieblichen Ordnung geht. Private Telefonate während der Arbeitszeit bedeuten aber eine Verletzung der Arbeitspflicht. Durch das Handyverbot wird also nur das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter geregelt, nicht das Ordnungsverhalten (LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009, 6 TaBV 33/09).
Beachten Sie: Arbeits- und Ordnungsverhalten sind nicht immer eindeutig abgrenzbar. Daher sollten Sie nach Möglichkeit für Einvernehmen mit dem Betriebsrat sorgen.
Tipp: Eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung im Betrieb finden Sie hier.
