Kosten für Burn-out-Seminar trägt Arbeitgeber
Kosten für Burn-out-Seminar trägt Arbeitgeber
Burn-out – ein neues Modewort oder eine neue Krankheit? Das fragen sich viele Arbeitgeber, die betroffene Mitarbeiter beschäftigen. Und auch die Mitarbeitervertretung wollte in diesem Bereich geschult werden. Ein 17-köpfiger Betriebsrat wollte ein Betriebsratsmitglied auf eine entsprechende Schulung schicken und hat dies beim Arbeitgeber beantragt. Der Arbeitgeber lehnte jedoch die Übernahme der Kosten und die Freistellung des Mitglieds ab. Daraufhin zog der Betriebsrat vor das Arbeitsgericht Essen (30.6.2011, 3 BV 29/11) – und hat Recht bekommen.
Schulungen über das Thema Burn-out vermitteln Fachwissen in einem Bereich, der zum Aufgabengebiet von Betriebsräten gehört. Insbesondere die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie der Gesundheitsschutz sind ausdrücklich nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Aufgabenbereich des Betriebsrats. Und gerade deshalb dürfen Betriebsräte auch einzelne Mitglieder in diesem Bereich schulen lassen.
Und das gilt in diesem Fall umso mehr, als der Betriebsrat behauptet hatte, dass bereits mehrere Arbeitnehmer mit entsprechendem Anliegen an ihn herangetreten wären.
Fazit: Arbeitgeber haben Kosten für Burn-out-Seminare von Betriebsräten zu übernehmen und Betriebsratsmitglieder dafür freizustellen.
Und hier lesen Sie alles zu den Rechten und Pflichten Ihres Betriebsrats.
