Wie weit reicht unsere Informationspflicht?

Frage

Unser Betriebsrat möchte eine Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit abschließen, was unsererseits insbesondere aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurde.

Hat der Betriebsrat einen Anspruch darauf, unsere detaillierten Berechnungen zu erhalten? Wir haben lediglich Summen und grundsätzliche Berechnungsannahmen genannt.

Antwort unserer Experten

Der Betriebsrat muss so viele Informationen erhalten, dass er Ihre Entscheidung nachvollziehen kann. Sie müssen ihn umfassend informieren - da reichen grundsätzliche Berechnungssannahmen an sich nicht aus.

Besser geben Sie keine detaillierten Berechnungen an ihn -  diese enthalten sicher auch personenbezogene Daten, die dem Betriebsrat nicht ohne weiteres mitgeteilt werden dürfen.

Belassen Sie es einstweilen bei den Zahlen, die Sie genannt haben und warten Sie ab, wie der Betriebsrat reagiert. Möchte er mehr Daten sehen, dann legen Sie im "entschlackte" Berechnungen vor und warten wieder ab.

Oder machen Sie einen Deal: Lehnen Sie die Altersteilzeit derzeit aus wirtschaftlichen Gründen ab, versprechen Sie aber bei Besserung der wirtschaftlichen Lage da Thema selbst wieder anzustoßen. Dann sind Sie zwar in der Pflicht, meist bringt aber so ein Kompromiss einfach mehr, als bloße Konfrontation. Der Betriebsrat hat auch nichts davon entgegen ihren wirtschaftlichen Interessen zu handeln, denn was wenn alles noch schlimmer wird? Dann folgen Betriebsbedingte Kündigungen.
 


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