Datenschutz

Mit dem „Gesetz zur Änderungen datenschutzrechtlicher Vorschriften“ haben Bundestag und Bundesrat verschiedene Neuerungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf den Weg gebracht. Die insgesamt 3 Novellen des Bundesdatenschutzgesetzes halten eine Vielzahl neuer oder geänderter Bestimmungen bereit. Damit Ihr Unternehmen den Überblick behält, finden Sie hier die wichtigsten Änderungen. Selbstverständlich gibt es auch erste Tipps und Handlungsempfehlungen.
 

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04.10.11

Wie kann der Datenschutz bei der Internetnutzung sichergestellt werden?

Internet

Wir bräuchten eine Betriebsvereinbarung, die das Thema Datenschutz und Internet umfasst. Wie geht man insbesondere mit dem Thema um, dass es zu jeder Internetnutzung ein Verlaufsprotokoll gibt, sogut wie jede Nutzung des PCs mit einem Zeitstempel versehen ist (z. B. e-Mailprogramme) etc. Was ist in diesem Zusammenhang außerdem sinnvoll zu klären?


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13.07.10

Schweigepflicht in der Klinik

Personalkartei Abc

Wie könnte in einem Klinikbetrieb eine Dienstanweisung für Ärzte zum Thema "Umgang mit Patientenakten" aussehen?  Sollte man Ihrer Auffassung nach zur Wahrung des Datenschutzes eine weitere Dienstanweisung zum Umgang mit Patientenakten für Pflegepersonal erstellen und was sollte dann Ihrer Auffassung nach im Unterschied zum äzrtlichen Umgang mit Patientenakten darin geregelt werden?


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01.09.09

Dürfen wir eine Qualifikationsdatenbank erstellen?

Kontrollen Am Arbeitsplatz _ Lupe Vor Aktenstapel

Wir würden gerne eine Qualifikationsdatenbank unserer Mitarbeiter erstellen, um einen möglichen Weiter- und Fortbildungsbedarf zu erkennen. Ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht möglich und was müssen wir beachten?


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Muster: Bestellung Datenschutz

Kontrollen Am Arbeitsplatz _ _berwachungskamera 2

Hier finden Sie ein Muster zur Bestellung zum Beauftragten für Datenschutz.


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Checkliste: Beschwerde Datenschutz

beschwerde

Hier finden Sie eine Checkliste mit allen wichtigen Punkten zum Thema Datenschutzbeschwerde.


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Hintergrundpapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

Arbeitnehmer Pflichten Verscheigenheit Treue

Hier finden Sie das Hintergrundpapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes.


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Beauftragter für den Datenschutz

Kontrollen Am Arbeitsplatz _ Lupe Vor Aktenstapel

Personenbezogene Daten sind sehr persönlich. Deshalb sollte auch vorsichtig mit ihnen umgegangen werden. Viele Unternehmen, Vereine und sonstige private Stellen müssen deshalb betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellen. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter, aber auch der Kunden durch Selbstkontrolle. Ganz aktuell ist der Datenschutz in Unternehmen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.


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Panne im Datenschutz – In diesen Fällen muss Ihr Unternehmen die Öffentlichkeit informieren

34436146 Datenklau Mit Speicherkarte

Dass es in Sachen Datenschutz nie zu Pannen kommt, dafür kann niemand seine Hand ins Feuer legen, auch nicht Sie oder Ihr Unternehmen. Doch egal wie schwer die Panne bislang war, kein Unternehmen war bisher verpflichtet, die Panne öffentlich zu machen und beispielsweise betroffene Kunden über abhandengekommene Bankverbindungsdaten in Kenntnis zu setzen. Doch nun hat der Gesetzgeber im neuen § 42a BDSG Informationspflichten für den Fall der unrechtmäßigen Kenntniserlangung von Daten festgeschrieben.


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Outsourcing – Jetzt werden mit § 11 BDSG konkrete Vereinbarungen zum Muss

34370233 Datenklau2

Im bisherigen § 11 BDSG hat der Gesetzgeber bereits Festlegungen für den Fall getroffen, dass Ihr Unternehmen das Erheben, Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten an ein anderes Unternehmen auslagert. Nun wurde § 11 BDSG vom Gesetzgeber überarbeitet und enthält in Abs. 2 konkrete Vorgaben, dass Ihr Unternehmen bei der schriftlichen Erteilung eines Auftrags zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten bestimmte Festlegungen zu treffen hat. Welche das sind, können Sie in Folgenden lesen.


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01.04.11

Datenschutzbeauftragten abzuberufen ist fast unmöglich

Arbeitnehmer Pflichten Verscheigenheit Treue

Haben Sie in Ihrem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten erst einmal bestellt, können Sie ihn nur noch aus wichtigem Grund abberufen. Die Entscheidung, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten künftig extern zu vergeben, genügt hierfür ebenso wenig wie die Mitgliedschaft des Datenschutzbeauftragten im Betriebsrat.


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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