Neuregelung im Arbeitnehmer-Datenschutz erschwert die Aufklärung von Diebstahl im Betrieb
Nach monatelangen Beratungen hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitnehmer-Datenschutzes beschlossen. Für Sie ist dabei besonders wichtig: Die verdeckte Video-Überwachung von Arbeitnehmern wird verboten.
Damit wird es für Sie schwerer, Diebstahl im Betrieb aufzuklären. Denn bislang sind verdeckte Video-Überwachungen zur Aufklärung von Straftaten (z. B. Diebstahl und Unterschlagung im Betrieb) zulässig. Voraussetzung: Sie haben einen begründeten Verdacht gegen einen Mitarbeiter und können diesen ohne verdeckte Videoüberwachung nicht beweisen.
Beachten Sie: Das Gesetz zur Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Außerdem soll es erst 6 Monate nach seiner Verkündung – das heißt erst im Frühjahr 2011 – in Kraft treten. Wenn Sie also derzeit einen Mitarbeiter des Diebstahls verdächtigen, können Sie noch nach bisheriger Rechtslage verfahren. Künftig kann es aber sinnvoll sein, verstärkt auf offene Video-Überwachung zu setzen.
Tipp: Welche Änderungen im Arbeitnehmer-Datenschutz außerdem noch vorgesehen sind, lesen Sie hier.
