Personalfragebogen im Einstellungsverfahren

Personalfragebögen im Einstellungsverfahren sind praktische Hilfen, um möglichst viel über einen Bewerber zu erfahren. Doch schon hier ist Vorsicht geboten. Nicht jede Frage ist im Vorstellungsgespräch erlaubt. Fragen nach Alter, Religion oder möglicher Schwangerschaft sind absolut tabu. Welche Fragen Sie unbedingt stellen sollten und welche Sie besser vermeiden, erfahren Sie in dieser Rubrik.

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Einstellungsverfahren und AGG, 19.04.10

„Ossi“-Absage ist zulässig

Einstellungsverfahren _ Handschlag

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat entschieden: Sagen Sie einem Bewerber ab, weil er „Ossi“ ist – also aus den neuen Bundesländern stammt –, liegt darin keine Diskriminierung gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie brauchen also keine Entschädigungszahlung zu fürchten (ArbG Stuttgart, 15.4.2010, 17 Ca 8907/09).


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Personalfragebogen im Einstellungsverfahren

Personalfragebogen im Einstellungsverfahren sollen helfen, möglichst viel über einen Bewerber zu erfahren. Nur so ist eine fundierte Einstellungsentscheidung möglich. Von sich aus muss ein Bewerber aber nur sehr wenig über sich offenbaren. Und auch das Fragerecht des Arbeitgebers hat seine Grenzen. Denn er muss einerseits die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters beachten.  Andererseits sollte er es tunlichst vermeiden, durch seine Fragen Hinweise auf eine Diskriminierung nach dem AGG zu geben.


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Bewerber-Beurteilungsbogen

Personalfragebogen _ Puzzleteile

Im Rahmen der Personalauswahl kommt dem Vorstellungsgespräch eine hohe Bedeutung zu, da hier der erste persönliche Kontakt zwischen Unternehmen und potenziellen Mitarbeitern hergestellt wird. Das Gespräch soll insbesondere dazu dienen, den Mitarbeiter zu finden, der die beste fachliche und soziale Kompetenz für einen bestimmten Aufgabenbereich besitzt.


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