Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz untersagt es Ihnen als Arbeitgeber, einzelne Beschäftigte sowie ganze Arbeitnehmergruppen willkürlich in irgendeiner Form zu benachteiligen. Hier ist vor allem Ihr Fingerspitzengefühl gefragt. Können Sie Facharbeitern eine Lohnerhöhung gewähren, während Hilfskräfte keine erhalten? Nur eines von zahlreichen Beispielen, die in der Praxis für viel Glatteis sorgen. Lesen Sie mehr dazu hier.



