Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz

Der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz untersagt es Ihnen als Arbeitgeber, einzelne Beschäftigte sowie ganze Arbeitnehmergruppen willkürlich in irgendeiner Form zu benachteiligen. Hier ist vor allem Ihr Fingerspitzengefühl gefragt. Können Sie Facharbeitern eine Lohnerhöhung gewähren, während Hilfskräfte keine erhalten? Nur eines von zahlreichen Beispielen, die in der Praxis für viel Glatteis sorgen. Lesen Sie mehr dazu hier.

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24.05.11

Gleicher Schulungsanspruch für alle?

buntstifte von oben

Gehe ich richtig in der Annahme, dass auch Teilzeitbeschäftigte in Fort-und Weiterbildung in gleicherweise behandelt werden, oder gelten hier andere Vorgaben?


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14.05.07

Ist es zulässig, höheren Lohngruppen eine Lohnerhöhung zu gewähren und niedrigeren Gruppen keine?

Gummibärchen

Ist es zulässig, höheren Lohngruppen (hier: Facharbeiter) eine Lohnerhöhung zu gewähren und niedrigeren Gruppen (hier: Produktionshelfer) keine?Hintergrund: Fachkräfte werden immer seltener und somit teurer. Hilfskräfte sind hingegen leicht zu finden. Eine Lohnerhöhung für alle Gruppen ist zu teuer. Wenn wir alle Löhne mit gleichem (niedrigeren)Zuschlag erhöhen, ist es für die Fachkräfte lukrativer sich eine andere Anstellung zu suchen.


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Betriebsübergang/Outsourcing, 30.06.09

Gilt Gleichbehandlung auch bei „gesetzlichem Betriebsübergang“?

32971 Schlüssel Übergabe Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang, der durch ein Rechtsgeschäft wie z.B. durch einen Kaufvertrag erfolgt, haben Mitarbeiter, die nicht zum Erwerber wechseln möchten, ein gesetzlich vorgesehenes Widerspruchsrecht. Dies sieht § 613a Abs. 6 BGB ausdrücklich vor. Wie aber sieht es aus, wenn der Betriebsinhaber aufgrund einer gesetzlichen Regelung wechselt? Gilt dieses Widerspruchsrecht dann gleichermaßen?


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