13.07.11
Mit diesem Fall einer Diskriminierung hat sich auch schon das Bundesarbeitsgericht beschäftigen müssen: Eine Arbeitnehmerin war als eine von 3 Abteilungsleitern beschäftigt. Dann wurde die Stelle ihres Vorgesetzten frei und sie bewarb sich. Allerdings besetzte die Arbeitgeberin die Stelle mit einem Mann.
mehr 07.07.11
15.000 € Abfindung wollte eine Arbeitnehmerin haben. Sie weigerte sich, an einem Deutschkurs teilzunehmen, und sprach von Diskriminierung.
mehr 23.06.11
Aktuell ist auf den 2. und 3. Führungsebenen in deutschen Unternehmen nur knapp 1/4 der Stellen von weiblichen Arbeitnehmern besetzt. Und dies, obwohl laut einer Umfrage die Bundesbürger Frauen das sowohl fachlich als auch menschlich zutrauen.
mehr 02.05.11
Gerade in Personalabteilungen muss mit Themen rund um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorsichtig umgegangen werden. Denn schon der kleinste Fehler kann zu großen Entschädigungszahlungen führen.
mehr 29.04.11
Da die Arbeitsmarktchancen älterer Mitarbeiter in der Regel schlechter sind, dürfen Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Bemessung einer Abfindungshöhe in einem Sozialplan Altersstufen bilden.
mehr 21.03.11
Aus unternehmerischer Sicht ist es ganz klar: Eine schwangere Mitarbeiterin wird demnächst für einige Zeit ausfallen. Damit kommt sie für eine Beförderung nicht infrage. Rechtlich gesehen dürfen Sie es sich aber nicht so einfach machen. Andernfalls riskieren Sie einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
mehr 01.03.11
Einige Tarifverträge sehen vor, dass Ihre Mitarbeiter in Vorruhestand gehen können und dann von Ihnen bis zur Rente ein Übergangsgeld bekommen. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass Sie Frauen unzulässig benachteiligen, weil sie früher in Rente gehen können.
mehr Einstellungsverfahren und AGG, 05.10.10
Im Einstellungsverfahren ist es immer riskant, einen Bewerber abzulehnen, der offensichtlich schwerbehindert, ausländischer Herkunft oder Ähnliches ist. Denn dann besteht die Gefahr, dass er Sie wegen unzulässiger Diskriminierung verklagt. Die Diskriminierungsklage hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Bewerber ausreichend qualifiziert ist.
mehrEinstellungsverfahren und AGG Kündigung, 29.09.10
„Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz.“ So heißt es immer noch in § 2 Abs. 4 AGG, obwohl die Gerichte das ganz anders sehen. Mehr noch: Sie müssen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei Kündigungen auch dann beachten, wenn der Mitarbeiter überhaupt keinen Kündigungsschutz genießt (LAG Bremen, 29.6.2010, 1 Sa 29/10).
mehrKündigung Einstellungsverfahren und AGG, 15.04.10
Grundsätzlich verlangt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass Sie Männer und Frauen im Einstellungsverfahren gleich behandeln. Suchen Sie nur nach Frauen, bedeutet das eine unzulässige Diskriminierung von Männern, die dann eine Entschädigung gemäß § 15 AGG verlangen können. Ausnahmsweise kann es aber auch anders aussehen.
mehrEinstellungsverfahren und AGG