Achtung: Kleinste Fehler können nach dem AGG Geld kosten

Seitdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten ist, muss in Personalabteilungen höllisch aufgepasst werden. Kleinste Fehler können bereits zu großen Entschädigungszahlungen führen.

Zum Glück gibt es auch Gerichte, die auf dem Boden der Tatsachen bleiben und ungerechtfertigte Entschädigungsansprüche ablehnen.

So ist es jetzt einer ausländischen Arbeitnehmerin vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf passiert (9.3.2011, 14 Ca 908/11).

Das war ihr Fall: Sie hatte sich bei einem Arbeitgeber auf eine Stelle beworben. Dieser entschied sich allerdings für einen anderen Bewerber. Nun der Fehler des Arbeitgebers: In der Absage an die Arbeitnehmerin schrieb er: „Sehr geehrter Herr …“ statt „Sehr geehrte Frau …“

Die Arbeitnehmerin war nun der Meinung, dass ihre Bewerbung alleine wegen ihres ausländischen Namens von vornherein aussortiert worden sei. Offensichtlich sei ihr Bild in der Bewerbung noch nicht einmal mehr angesehen worden. Deshalb wollte sie 5.000 €!

Das Gericht sagte aber deutlich: Die falsche Anrede müsse nicht unbedingt auf eine Diskriminierung hindeuten. Es sei genauso wahrscheinlich, dass der Personalabteilung lediglich ein Fehler beim Schreiben unterlaufen sei!


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