Gleichbehandlung und AGG: Wissen deutsche Gerichte nicht mehr weiter?
Seit fast 4 Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Aber noch immer ist in vielen Detailfragen offen, was es konkret für Sie bedeutet. Nur so ist die große Zahl von Fällen zu erklären, in denen deutsche Gerichte den Europäischen Gerichtshof um Hilfe ersuchen.
Aktuell wurden dem Europäischen Gerichtshof folgende Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zur Vorabentscheidung vorgelegt:
- Müssen Sie abgelehnten Bewerbern Auskunft darüber geben, ob Sie einen anderen Bewerber eingestellt haben und aufgrund welcher Kriterien (BAG, 20.5.2010, 8 AZR 287/08 (A))?
- Werden jüngere Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei der Vergütung diskriminiert, weil die im Bundesangestellten-Tarifvertrag erreichte Lebensaltersstufe beim Wechsel in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst übernommen wurde (BAG, 20.5.2010, 6 AZR 319/09 (A))?Bedeutet die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl vor betriebsbedingten Kündigungen eine europarechtswidrige Diskriminierung wegen des Alters (ArbG Siegburg, 27.1.2010, 2 Ca 2144/09)?
Leider ist es so, dass die deutschen Gerichte dem Europäischen Gerichtshof noch nicht geklärte Fragen zur Auslegung europäischer Rechtsvorschriften vorlegen müssen (BVerfG 25.2.2010, 1 BvR 230/09). Das betrifft auch die Auslegung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie.
Tipp: Lesen Sie hier, wann nach derzeitigem Rechtsstand eine unzulässige Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt.
