Änderung von Arbeitsbedingungen

Grundsätzlich werden Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag festgeschrieben. Im Laufe der Zusammenarbeit können allerdings immer mal Änderungen nötig werden. Es stehen vielleicht Umstrukturierungen an oder die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens macht gewisse Veränderungen erforderlich. In dieser Situation stehen Sie als Personalverantwortlicher vor der Frage, inwieweit sich getroffene Vereinbarungen abändern/anpassen lassen. Die Änderung von Arbeitsbedingungen ist nicht zu unterschätzen, allerdings zeigen wir Ihnen, dass selbst hier nichts in Stein gemeißelt ist.

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02.01.12

Wie können wir die Lohngestaltung ändern?

Arbeitsvertrag _ Unterschrift 2

Wir beabsichtigen bei unseren Köchen, bei denen momentan teilweise vertraglich ein Stundenlohn und teilweise vertraglich ein Monatslohn vereinbart sind, folgende Änderung vorzunehmen: Alle Köche sollen einen Stundenlohn erhalten. Wie können wir das durchführen? Geht das nur mit einer Änderungskündigung oder können wir die notwendigen Änderungen in den Arbeitsverträgen auch anders erreichen? Es bestehen leider auch noch keine Arbeitsverträge, weil das Personal von einer insolventen Firma direkt in unsere Firma übernommen worden ist.


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04.10.11

Wie können wir Kontrollen gegenüber unseren Mitarbeitern verkaufen?

Führerscheinkontrollen

Wir möchten ab sofort in regelmäßigen Abständen Führerscheinkontrollen bei unseren Inhabern von Dienstfahrzeugen und Nutzern des firmeneigenen Fahrzeugpools einführen um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Wie können wir die Einführung am Besten gegenüber den Mitarbeitern kommunizieren?


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29.08.11

Kombination aus Altersteilzeit und Befristung möglich?

Altersteilzeit

Gibt es nach dem Auslauf des ATZ-Gesetz Möglichkeiten einvernehmlich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber auf Basis des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eine Art Blockmodell zu vereinbaren, in dem die Arbeitszeit und das Gehalt auf 50% gekürzt und in einer sog. Aktivphase zu 100 % gearbeitet wird und in einer sog. Passivphase unter Fortzahlung des Teilzeitgehalts Überstunden abgebaut werden.


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Muster: Fragebogen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz

6967755 Mitarbeiterin angestrengt

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Sie verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Arbeitsplätze zu erstellen. Mögliche Gefährdungen können jedoch nicht nur durch Gefahrenstoffe oder Maschinen entstehen, sondern auch durch psychische Belastung der Mitarbeiter. Mit diesem Fragebogen können Sie feststellen, ob Ihre Mitarbeiter einer erhöhten psychischen Belastung ausgesetzt sind. Auf Grund der Auswertung können Sie dann ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergreifen.


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Wann und wie Sie Arbeitszeit, -ort, Tätigkeit oder Vergütung ändern dürfen

2822523 Rauchverbot

Eine Änderung von Arbeitsbedingungen kann in jedem Arbeitsverhältnis einmal erforderlich werden: Weil Aufgaben neu organisiert werden oder wegfallen. Weil die wirtschaftliche Lage bestimmte Vergünstigungen nicht mehr erlaubt. Oder auch aus Gründen in der Person oder im Verhalten des Mitarbeiters.

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30.01.12

Mobbingvorwürfe eines Arbeitnehmers – So gehen Sie richtig vor

Mobbing

Mobbing von Arbeitnehmern sollten Arbeitgeber nicht auf die leichte Schulter nehmen. Andernfalls können Arbeitgeber schnell hohen Schadenersatzforderungen ausgeliefert sein. Anhand eines aktuellen Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm lässt sich gut ersehen, welche Risiken in diesen Verfahren liegen, aber auch, woran die meisten Verfahren scheitern (Urteil vom 19.01.2012, Az.: 11 Sa 722/10).


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25.01.12

Zwingen Sie keinen Arbeitnehmer zum Krankenkassenwechsel

Aufhebungsvertrag _ Finger Weist Auf Dokument

Üben Sie keinen Druck auf Ihre Arbeitnehmer zu einem Krankenkassenwechsel aus. Das ist schnell wettbewerbswidrig. Und eigenmächtiges Verhalten Ihrer Angestellten muss sich der Arbeitgeber zurechnen lassen.


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18.01.12

Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar

Kündigung _ Aktenkoffer in der Hand

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen sein können. Der Steuerpflichtige muss lediglich darlegen können, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (BFH, 12.5.2011, VI R 42/10).


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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