Haustarifvertrag verdrängt TVöD

Das Bundesarbeitsgericht zeigt in einem neuen Urteil (16.11.2011, 4 AZR 856/09), wie Flächentarifverträge durch den Abschluss eines Haustarifvertrages umgangen werden können.

Ein Student war bereits seit Jahren auf einem Großflughafen tätig. Er verrichtete Aushilfsarbeiten und der konkrete Arbeitseinsatz wurde im Einzelfall übereinstimmend festgelegt. Lediglich eine Höchstarbeitszeit von 19,5 Stunden und für die vorlesungsfreie Zeit von 38,5 Stunden war vereinbart.

Der Flughafenbetreiber war in einem kommunalen Arbeitgeberverband organisiert. Es galten für ihn also die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD). Gleichwohl wendete der Arbeitgeber diese Tarifverträge nicht an. Der Arbeitgeber hatte einen Haustarifvertrag für studentische aushilfsweise Beschäftigte abgeschlossen. Nach diesem Tarifvertrag war das Arbeitsentgelt geringer als nach dem TVöD.

Und der Arbeitgeber hatte sich völlig rechtmäßig verhalten, wie das Bundesarbeitsgericht entschied. Der Haustarifvertrag verdrängt den Anwendungsbereich des TVöD.

Etwas anderes hätte allerdings gegolten, wenn der Haustarifvertrag nicht ordnungsgemäß vereinbart worden wäre oder seine Regelung insgesamt unwirksam gewesen wäre. Das war aber vorliegend nicht der Fall.

Fazit: Durch den Haustarifvertrag muss der Student erheblich schlechtere Arbeitsbedingungen hinnehmen. Das kann für einen Arbeitgeber in Krisenzeiten sehr wichtig werden!

Alles zur Änderung von Arbeitsbedingungen lesen Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen