Neue Mindestlöhne bei Zeitarbeit, Dachdeckerhandwerk und Gebäudereinigung

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung erstmals bewilligt. Davon sind fast eine Millionen Zeitarbeitnehmer betroffen. Das Mindeststundenentgelt beträgt zum 1.1.2012

  • 7,01 € für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und
  • 7,89 € für die übrigen Bundesländer.

Dieses Entgelt steigt zum 1.11.2012 auf 7,50 € bzw. 8,19 €.

Auch bei der Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) gibt es neue Grenzen.

  • Im Westen sind es 8,28 € und ab dem 1.1.2013 9 €.
  • Im Osten sind es 7,33 € und ab dem 1.1.2013 7,56 €.

Die Mindestlöhne in der Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) bleiben im Jahr 2012 unverändert.

Beim Dachdeckermindestlohn wird der Stundensatz auf 11 € und für das Jahr 2013 auf 11,20 € angehoben.

Mehr zur Änderung von Arbeitsbedingungen finden Sie hier.
 


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