Weihnachtsgeld 2011 – Dann sind Kürzungen möglich
Wird bei Ihnen auch in den nächsten Tagen das Weihnachtsgeld fällig? Gesetzlich haben Ihre Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine solche Zahlung. Möchten Sie die Zahlung einstellen oder einschränken, ist dieses trotzdem nicht immer möglich.
Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Mitarbeiter einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben. Ein solcher Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.
Weiterhin kann sich ein Anspruch aus einer so genannten betrieblichen Übung ergeben. Haben Sie in 3 aufeinanderfolgenden Jahren Weihnachtsgeld gezahlt, wird es Ihren Arbeitnehmern auch in den Folgejahren zustehen.
Etwas anderes gilt nur, wenn Sie das Weihnachtsgeld unter einen so genannten Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt haben. Ein solcher Freiwilligkeitsvorbehalt – erklärt vor Zahlung des Geldes – verhindert das Entstehen einer betrieblichen Übung.
Und auch Ihren Betriebsrat dürfen Sie bei einer Kürzung von Weihnachtsgeld nicht vergessen! Zwar hat er bei rein freiwilligen Zahlungen keine Mitspracherechte hinsichtlich des Gesamtvolumens der Zahlungen, wohl aber hinsichtlich der Verteilungsgrundsätze. Das ergibt sich unmittelbar aus § 87 Abs. 1 Zf. 10 BetrVG!
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