Zwingen Sie keinen Arbeitnehmer zum Krankenkassenwechsel
Üben Sie keinen Druck auf Ihre Arbeitnehmer zu einem Krankenkassenwechsel aus. Das ist schnell wettbewerbswidrig. Und eigenmächtiges Verhalten Ihrer Angestellten muss sich der Arbeitgeber zurechnen lassen.
Ein Arbeitnehmer hatte sich in einem Krankenhaus beworben. Voraussetzung für die Einstellung war, dass der Arbeitnehmer zu einer bestimmten Krankenkasse wechselte. Der Grund: Diese Krankenkasse hatte die meisten Betten in der Klinik belegt. Der Arbeitnehmer wurde daraufhin nach einer entsprechenden Vereinbarung eingestellt und wechselte tatsächlich die Krankenkasse. Diesen Beitritt widerrief er jedoch später. Daraufhin wurde das befristete Arbeitsverhältnis nicht verlängert.
Leider gelangte der Rechtsstreit nicht vor ein Arbeitsgericht, sondern vor das Landgericht Frankfurt/Oder (21.1.2011, 31 O 157/10). Der Grund: Ein Wettbewerbsverband sah in dem Verhalten der Klinik einen Wettbewerbsverstoß. Und das Landgericht gab der Klage statt.
Künftig sollte jeder Arbeitgeber Druck auf die Arbeitnehmer unterlassen. Jeder Arbeitnehmer hat selber das Recht, seine Krankenkasse frei zu wählen.
Hier lesen Sie, wie Sie rechtssicher Arbeitsbedingungen ändern können.
Bei der Einstellung von Arbeitnehmern haben Sie zudem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu beachten. Hier lesen Sie alles zu diesem Thema.
