Arztbesuch auf Anordnung des Arbeitgebers?

Sind Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers zu einem Arztbesuch verpflichtet? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat aktuell entschieden: ja. Wenn der Mitarbeiter sich trotz Abmahnung weigert, den Amtsarzt aufzusuchen, dürfen Sie sogar kündigen (LAG Rheinland-Pfalz, 12.2.2010, 6 Sa 140/09).

Aber: Im Urteilsfall ergab sich die Pflicht zu einem Arztbesuch auf Anordnung des Arbeitgebers aus dem Tarifvertrag. Diese Pflicht bestand nur bei begründeten Zweifeln an der Erwerbsfähigkeit. Diese Pflicht kann sich auch aus Arbeitsschutzvorschriften oder bei gefahrengeneigten Tätigkeiten aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Im Normalfall hingegen, also ohne eine derartige Rechtsgrundlage, können Sie Ihre Mitarbeiter nicht zwingen, zum Arzt zu gehen.

Tipp: Wenn Sie Zweifel an der Erwerbsfähigkeit Ihres Mitarbeiters haben, weil er ständig krank ist, bleibt Ihnen als Ausweg die krankheitsbedingte Kündigung. Wann diese möglich ist und wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie hier. Bei Mitarbeitern, die weiterarbeiten, obwohl sie das nicht mehr können, lautet die Lösung: Pflichtverletzungen abmahnen und im Wiederholungsfall verhaltensbedingt kündigen.

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