EHEC – Ihre Rechte als Arbeitgeber!

Natürlich gibt es kein spezielles Arbeitgeberrecht zu EHEC. Trotzdem sollten Sie Ihre wichtigsten Rechte als Arbeitgeber zu EHEC und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz kennen:

  1. Hat einer Ihrer Arbeitnehmer entsprechende EHEC-Symptome, dürfen Sie ihn nach Hause schicken. Es ist sogar Ihre Pflicht, um andere Arbeitnehmer zu schützen.
  2. Erkrankt einer Ihrer Mitarbeiter, haben Sie eine Entgeltfortzahlungspflicht. Wird eine Quarantäne über den Arbeitnehmer verhängt, haben Sie eine gute Chance, nach dem Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung von Ihrem Bundesland zu erhalten.
  3. Im eigenen Interesse sollten Sie Schutzmaßnahmen ergreifen. Verhindern Sie die Ausbreitung von EHEC in Ihrem Unternehmen! Ordnen Sie präventive Maßnahmen an, z. B. das Tragen eines Mundschutzes oder von Handschuhen und das Benutzen von Desinfektionsmitteln. Auch die Anordnung des Händewaschens in einem bestimmten zeitlichen Rhythmus ist völlig in Ordnung!

Aber Achtung: Vergessen Sie bei den Maßnahmen Ihren Betriebsrat nicht! Da es um Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz bei EHEC und der Ordnung im Betrieb geht, hat er ein Mitbestimmungsrecht. Im Regelfall dürfte dies jedoch kein Problem darstellen, da auch der Betriebsrat ein Interesse daran hat, dass keine Krankheitsfälle im Betrieb auftreten.

Arbeitsbedingungen können Sie ändern – auch einseitig! Mehr dazu erfahren Sie hier!


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