Entgeltfortzahlung kann von einem Schädiger zurückgefordert werden
Das ist oftmals nicht bekannt: Die gesamte Entgeltfortzahlung, die wegen eines Unfalls oder sonstiger Schädigung Ihres Arbeitnehmers erbracht wurde, können Sie von dem Verursacher des Schadens zurückfordern.
Rechtsgrundlage ist § 6 EFZG. Kann danach der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls be-anspruchen, geht dieser Anspruch auf Sie über, soweit Sie Entgeltfortzahlung geleistet haben.
Ihr Arbeitnehmer ist verpflichtet, Ihnen unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruches erforderlichen Angaben zu machen. Weigert er sich, diese Angaben zu machen, können Sie so lange die Entgeltfortzahlung verweigern, bis Ihr Mitarbeiter die erforderlichen Angaben macht.
Ist – z. B. bei einem Verkehrsunfall – der Schädiger haftpflichtversichert, tritt dessen Versicherung für ihn ein und Sie erhalten die Schadensersatzansprüche von der Ver-sicherung.
Tipp: Da Sie keine Diagnose über die Krankheit Ihres Arbeitnehmers erhalten, fragen Sie bei ihm nach, ob eine Arbeitsunfähigkeit auf einer Schädigung beruht. Oftmals wird vom Arzt auch auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angekreuzt, dass ein Unfall oder sonstiger Schaden vorliegt.
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