Rückkehrgespräch nach Krankheit: Wann Sie nach den Krankheitsgründen fragen dürfen

Ein Rückkehrgespräch sollte eigentlich selbstverständlich sein, wenn Ihr Mitarbeiter nach einer Krankheit an den Arbeitsplatz zurückkehrt. Allerdings stehen Rückkehrgespräche derzeit unter dem Verdacht des unzulässigen Ausspionierens. Und tatsächlich sollten Sie mit der Frage nach dem Krankheitsgrund vorsichtig sein.

Wenn Sie Ihren Mitarbeiter im Rückkehrgespräch nach dem Krankheitsgrund fragen, bedeutet das einen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. Er muss diese Frage nur bei berechtigten betrieblichen Interessen wahrheitsgemäß beantworten (z. B. wegen Ansteckungsgefahr, weil betriebliche Ursachen zur Krankheit geführt haben oder weil der Mitarbeiter gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen).

Außerdem dürfen Sie nach den Krankheitsgründen fragen, wenn

  • Sie den begründeten Verdacht haben, dass der Mitarbeiter seine Erkrankung nur vorgetäuscht hat, oder
  • ein betriebliches Eingliederungsmanagement gemäß  § 84 Abs. 2 SGB IX angezeigt ist (mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres) oder
  • eine krankheitsbedingte Kündigung im Raum steht.

Datenschutzrechtlich sind Rückkehrgespräche nur dann relevant, wenn Sie die Ergebnisse aufzeichnen wollen. Hierüber müssen Sie den Mitarbeiter dann informieren und seine Einwilligung einholen.

Tipp: Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie einem Mitarbeiter wegen Krankheit kündigen können.


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