Teilzeitkräfte, 18.11.11
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten verlangen, dass ihre Arbeitszeit verringert wird. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Ziel gesehen. So ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer einen Antrag stellt, seine Arbeitszeit beispielsweise von 40 auf 25 Wochenstunden zu reduzieren. Der Arbeitgeber kann nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe der Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen.
mehrTeilzeitkräfte 03.06.11
Eine Arbeitnehmerin war seit 1981 als Teilzeitkraft unbefristet bei einer Arbeitgeberin beschäftigt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit betrug 19,5 Stunden. Sie wurde dann jedoch seit 2003 aufgrund von Mehrarbeitsanordnungen im Umfang von 19,5 Stunden wöchentlich zusätzlich eingesetzt. Damit wurde sie tatsächlich wie eine Vollzeitkraft beschäftigt.
mehr 11.02.11
Gerade jungen Müttern mit kleinen Kindern ist häufig daran gelegen, in eine Teilzeitbeschäftigung zu wechseln und nur noch vormittags zu arbeiten. Einen solchen Wunsch nach Arbeitszeitverringerung dürfen Sie nicht einfach ablehnen. Familiäre Belange sind bei der Verteilung der Arbeitszeit mit zu berücksichtigen (LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010, 3 SaGa 14/10).
mehr Teilzeitkräfte, 24.05.10
Wenn ein Mitarbeiter von Vollzeit- in Teilzeitarbeit wechselt, reduziert sich sein Urlaubsanspruch entsprechend. Wie aber sieht es mit dem Resturlaub aus, den der Mitarbeiter noch aus der Zeit der Vollzeitarbeit hat? Der Europäische Gerichtshof gibt hier neue Regeln vor (EuGH, 22.4.2010, C-486/08).
mehrTeilzeitkräfte Elternzeit, 12.04.10
Während der Elternzeit sind nur solche Arbeitnehmer kostenlos krankenversichert, die zuvor krankenversicherungspflichtig waren (§ 192 SGB V). Freiwillig Krankenversicherte hingegen müssen auch in der Elternzeit Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Sie können aber gegensteuern.
mehrElternzeit