Recht auf Verringerung/Erhöhung der Arbeitszeit

Als Personalverantwortlicher an Arbeitszeiten „herumzudoktern“ – unabhängig davon, in welche Richtung – ist immer eine heikle Angelegenheit. Dabei sollte beachtet werden, dass durchaus auch von Arbeitnehmerseite der Wunsch einer Verringerung oder sogar Erhöhung der Arbeitszeit vorgebracht werden kann. Wann ein solches Recht besteht und wie Sie mit unterschiedlichen Fällen umgehen, verrät Ihnen dieser Themenblock.

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01.04.10

Schwerbehinderte: Muss ich einen Teilzeitarbeitsplatz schaffen?

Verringerung und Erhöhung Arbeitszeit _ Uhr schräg

Bei einem schwerbehinderten Mitarbeiter hat sich herausgestellt, dass er seine Vollzeitstelle nicht mehr bewältigt, und er möchte nun in Teilzeit arbeiten. Muss ich ihm einen Teilzeitarbeitsplatz schaffen?


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12.11.08

Ist eine Arbeitszeiterhöhung unter Vorbehalt möglich?

Verringerung _ Erh Hung Arbeitszeit _ Altmodischer Wecker

Ein Mitarbeiter, der zur Zeit 3 Tage die Woche für uns arbeitet, soll ab 1.1.2009 5 Tage die Woche für uns arbeiten. Wir möchten uns dabei das Recht vorbehalten, die Arbeitszeit wieder auf 3 Tage zu verkürzen, wenn wir das für richtig halten. Wie kann ich diesen Sachverhalt vertraglich gestalten?


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03.12.07

Kann ich aus betriebwirtschaftlicher Sicht die Arbeitszeit einer Mitarbeiterin von 30 auf 20 Std. runtersetzen?

Verringerung _ Erh Hung Arbeitszeit _ Uhr

Kann ich aus betriebwirtschaftlicher Sicht die Arbeitszeit einer Mitarbeiterin von 30 Std. auf 20 Std. runtersetzen?


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Wann Ihr Mitarbeiter ein Recht auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit hat

Verringerung & Erhöhung Arbeitszeit _ Uhr schräg

Arbeitnehmer haben heute nicht nur ein Recht auf Verringerung der Arbeitszeit. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Recht auf Erhöhung der Arbeitszeit. Hier ein Überblick darüber, wann der Arbeitgeber dem Wunsch des Mitarbeiters nach geänderter Arbeitszeit nachkommen muss und worauf bei einer Ablehnung besonders zu achten ist.


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Teilzeitkräfte, 18.11.11

Verringerung der Arbeitszeit – Jeder Juli wird arbeitsfrei

Uhr Teilzeit 2

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten verlangen, dass ihre Arbeitszeit verringert wird. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Ziel gesehen. So ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer einen Antrag stellt, seine Arbeitszeit beispielsweise von 40 auf 25 Wochenstunden zu reduzieren. Der Arbeitgeber kann nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe der Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen.


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03.06.11

So wird aus einer Teilzeitkraft eine Vollzeitkraft

verringerung und Erhöhung Arbeitszeit _ Wochenkalender

Eine Arbeitnehmerin war seit 1981 als Teilzeitkraft unbefristet bei einer Arbeitgeberin beschäftigt. Ihre wöchentliche Arbeitszeit betrug 19,5 Stunden. Sie wurde dann jedoch seit 2003 aufgrund von Mehrarbeitsanordnungen im Umfang von 19,5 Stunden wöchentlich zusätzlich eingesetzt. Damit wurde sie tatsächlich wie eine Vollzeitkraft beschäftigt.


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11.02.11

Recht auf Teilzeit nur am Vormittag

Verringerung und Erhöhung Arbeitszeit _ Uhr

Gerade jungen Müttern mit kleinen Kindern ist häufig daran gelegen, in eine Teilzeitbeschäftigung zu wechseln und nur noch vormittags zu arbeiten. Einen solchen Wunsch nach Arbeitszeitverringerung dürfen Sie nicht einfach ablehnen. Familiäre Belange sind bei der Verteilung der Arbeitszeit mit zu berücksichtigen  (LAG Schleswig-Holstein, 15.12.2010, 3 SaGa 14/10).


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

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