Betriebsordnung

Ordnung muss sein! Diese Binsenweisheit hat auch im betrieblichen Umfeld ihre Gültigkeit. Mit einer Betriebsordnung geben Sie Ihren Mitarbeitern die „Spielregeln“ vor, die in Ihrem Betrieb gelten. Wie verhält es sich z. B. mit der Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses für private Zwecke? Beugen Sie Streitigkeiten vor. Mehr dazu lesen Sie hier.

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13.10.11

Wie kann ich schlechtes Gerede verhindern?

Betriebsordnung

In wie weit kann ich handeln, wenn ich über Mitarbeiter gesagt bekomme, das andere Mitarbeiter über den Chef/in schlecht reden. Kann ich die entsprechenden Mitarbeiter gezielt darauf ansprechen, oder muss ich das dulden?


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11.04.08

Privatnutzung des Internets: Wie verbieten?

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Wir wollen ab sofort die Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses für private Zwecke verbieten. Reicht es aus, eine betriebliche Anordnung herauszugeben, die z. B. am "schwarzen Brett" ausgehängt wird, oder ist es sinnvoller, jeden Mitarbeiter diese Anordnung gegen Unterschrift in Kopie auszuhändigen?


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12.03.08

Wie schließen wir eine Betriebsvereinbarung über eine Betriebsordnung?

29089681 Reihe mit Paragraphenzeichen

In unserem Unternehmen sind wir nicht tarifgebunden und haben auch keinen Betriebs- bzw. Personalrat. Wenn wir eine Betriebsvereinbarung z. B. über eine allgemeine Betriebsordnung schließen möchten, müssten wir das in unserem Fall doch mit jedem Mitarbeiter einzeln tun. Oder würde es hier noch eine andere Möglichkeit geben?


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Muster: Vereinbarung über Nutzung des betrieblichen Internet-Anschlusses

13983972 Internetsperre

Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Mitarbeiter den betrieblichen Internetanschluss auch privat nutzen und haben Sie keine entsprechende Regelung in den Arbeitsverträgen, dann sollten Sie jedem betreffenden Mitarbeiter eine schriftliche Anordnung zukommen lassen. Diese Anordnung ist das dann von den Mitarbeitern mit Unterschrift zu bestätigen. So können Sie sicher gehen, dass jeder Mitarbeiter von Anordnung Kenntnis hat. Wie eine solche Vereinbarung aussehen kann, zeigt das Muster.


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Rechte und Pflichten, 01.07.11

Kein Mitspracherecht bei Personalerhebungsbogen

Karrieresprung

Das Arbeitsgericht Cottbus hat eine interessante Entscheidung zur Beteiligung Ihres Betriebsrates bei der Erstellung von Personalerhebungsbogen gefällt (16.2.2011, 2 BV 11/11).


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16.06.11

EHEC – jetzt Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz abschließen

EHEC.

Wann ist endlich mit EHEC Schluss? Und welche Erreger kommen danach?


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Arbeitsunfähigkeit, 02.06.10

Arztbesuch auf Anordnung des Arbeitgebers?

Arztbesuch

Sind Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers zu einem Arztbesuch verpflichtet? Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat aktuell entschieden: ja. Wenn der Mitarbeiter sich trotz Abmahnung weigert, den Amtsarzt aufzusuchen, dürfen Sie sogar kündigen (LAG Rheinland-Pfalz, 12.2.2010, 6 Sa 140/09).


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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