EHEC – jetzt Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz abschließen
Wann ist endlich mit EHEC Schluss? Und welche Erreger kommen danach?
Grund genug für Sie, Ihren Betriebsrat ins Boot zu holen und eine Betriebsvereinbarung zum Gesundheitsschutz und EHEC abzuschließen. Stellen Sie sich nur vor, aufgrund einer Krankheitswelle fallen viele Leistungsträger in Ihrem Unternehmen aus. Hier sollten Sie vorbeugen! Und am besten geht das mit einer Betriebsvereinbarung, die Sie gemeinsam mit Ihrem Betriebsrat treffen. Die Kosten sind gering und können sich schon auszahlen, wenn nur ein Arbeitnehmer nicht erkrankt!
Das gilt es zu regeln:
- Ermitteln Sie die Gefährdungen durch EHEC und schlagen Sie die Einleitung von Maßnahmen vor.
- Mit dem Betriebsrat sind der zeitliche Ablauf, die Methoden der Gefährdungsanalyse und die vorgeschlagenen Maßnahmen zu beraten.
- Gegebenenfalls sind externe Sachverständige hinzuzuziehen.
- Ihre Arbeitnehmer sollten Gelegenheit erhalten, Vorschläge zu unterbreiten.
- Insbesondere vorbeugende Maßnahmen zu EHEC sollten Sie ergreifen, z. B. das Bereitstellen von Schutzausrüstungen, Anordnung des Händewaschens, die Verpflichtung, Krankheitssymptome mitzuteilen, Hygienebelehrungen, das Aufstellen eines Notfallvertretungsplans, Desinfizierung von Gegenständen wie Türklinken, Telefonhörern und Ähnlichem.
- Denken Sie an Ihr Versetzungsrecht! Lassen Sie vom Betriebsrat genehmigen, dass Sie im Fall des Falles, wenn also viele Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht am Arbeitsplatz erscheinen, entsprechende Versetzungen vornehmen dürfen!
Mehr zur Möglichkeit der Änderung von Arbeitsbedingungen lesen Sie hier.
