Betriebsübergang/Outsourcing

Wechselt der Inhaber eines Betriebs, bleibt das häufig nicht ohne Folgen für die Belegschaft. Droht vom alten Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung? Wie sieht der Bedarf des neuen Inhabers aus? Ist vielleicht ein Betriebsübergang möglich? Keine einfache Situation. Erfahren Sie in dieser Rubrik Wissenswertes zum Themenkomplex Betriebsübergang/Outsourcing.

News2 von 2 Einträgen

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23.02.11

Beitragsnachforderung durch Betriebsübergang

betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang durch Kauf oder Auftragsneuvergabe müssen Sie als „Erwerber“ die betroffenen Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten übernehmen (§ 613a BGB). Trotzdem haf-ten Sie nicht für Beitragsnachforderungen für die Zeit vor dem Betriebsübergang.


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15.02.11

Betriebsübergang, wenn Sie Arbeit ins Unternehmen zurückholen

Outsourcing

Nach der Outsourcing-Welle holen viele Unternehmen wieder Arbeit ins Unternehmen zurück. Allerdings besteht auch hier die Gefahr eines Betriebsübergangs. Mitarbeiter Ihres früheren Auftragnehmers werden dann zu Ihren Arbeitnehmern (BAG, 27.1.2011, 8 AZR 326/09).


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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