Beitragsnachforderung durch Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang durch Kauf oder Auftragsneuvergabe müssen Sie als „Erwerber“ die betroffenen Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten übernehmen (§ 613a BGB). Trotzdem haf-ten Sie nicht für Beitragsnachforderungen für die Zeit vor dem Betriebsübergang.

Das hat das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 28.1.2011 entschieden (Aktenzeichen: L 5 R 848/10 B ER).

Im Urteilsfall hatte der neue Arbeitgeber – wie schon der vorherige Arbeitgeber – beitragspflichtige Zahlungen als beitragsfrei behandelt. Das wurde bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung festgestellt. Insgesamt wurden deshalb So-zialversicherungsbeiträge in Höhe von 1,7 Mio. € nachgefordert. Davon bezogen sich 950.000 € auf die Zeit vor dem Betriebsübergang. Diese 950.000 € muss der neue Arbeitgeber nun nicht zahlen.
 

Tipp: Prüfen Sie bei einem Betriebsübergang, ob die vom vorherigen Arbeitgeber als beitragsfrei geleisteten Zahlungen tatsächlich beitragsfrei sind. Eine fehlerhafte Beurteilung dürfen Sie selbstverständlich korrigieren. Eine Übersicht über die beitragsfreien Vergütungsbestandteile, die dann auch steuerlich begünstigt sind, finden Sie hier.


Fanden Sie diesen Artikel hilfreich? Ja Nein

Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Personelle Maßnahmen – So bestimmt Ihr Betriebsrat mit

Bei einer Vielzahl personeller Maßnahmen haben Sie Ihren Betriebsrat im Vorfeld zu beteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch eine Fülle von Ausnahmen, denn der Betriebsrat ist auch nicht immer zu beteiligen!

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen