30.11.11
Unsere schwangere Arbeitnehmerin möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen und danach für das restliche Jahr mit reduzierter Stundenzahl weiterarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt kann sie noch nicht sagen, wie viele Stunden sie arbeiten wird. Wann muss sie uns die reduzierte Stundenzahl mitteilen. Reicht drei Monate vor Ablauf der zweijährigen Elternzeit?
mehr 29.11.11
Unsere Mitarbeiterin hat 3 Jahre Elternzeit genommen und muss am 23.04.12 wieder arbeiten. Um personelle Engpässe lösen zu können müssen wir wissen ob die Arbeiterin am 23.4.12 wieder kommt und ob wir sie wie vorher wieder einsetzen können. (1 Woche vormittags, 1 Woche nachmittags). Die Mitarbeiterin sagt, dass sie wie vorher arbeiten kann, wenn sie einen Kindergartenplatz bekommt. Dies kann sie uns aber erst im Februar 2012 sagen.
mehr 28.11.11
Unsere Verkäuferin hat am 23.4.09 ihr Kind bekommen.Sie hat uns am 6.5.09 schriftlich mitgeteilt, dass sie 2 (wenn ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht) bzw. 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte. Da wir momentan unterbesetzt sind möchten wir eine Aushilfe einstellen. Wenn jedoch unsere Verkäuferin am 23.4.11 wieder kommen würde, könnten wir diesen Zeitraum überbrücken. Sie kann uns aber erst Ende Februar 12 sagen ob sie einen Kindergartenplatz bekommt.
mehr 07.10.11
Einer unserer Mitarbeiter möchte Elternzeit nehmen. Seine Gattin ist nicht berufstätig. Die Familie hat 1 Kind im Alter von 4 Jahren, 1 Kind im Alter von 2 Jahren und das Dritte ist unterwegs (Schwangerschaft 7. Monat.) Ist das möglich? Muss dann auch weiterhin in irgendeiner Form von uns Lohn gezahlt werden? Voller Lohn oder prozentualer Lohn?
mehr 28.09.11
Eine unserer Mitarbeiterinnen befindet sich von Juli 2007 bis August 2012 in Elternzeit. Ihre beiden Kinder sind bereits in einem kindergartenfähigen Alter. Besteht die Möglichkeit auch während der Elternzeit Kindergartenzuschuß zu gewähren? Wir sind nicht an einen Tarifvertrag gebunden und im Arbeitsvertrag wurde dieser Punkt nicht aufgeführt.
mehr 25.08.11
Wir haben eine Arbeitnehmerin, deren Elternzeit nächsten Monat endet. Im Januar dieses Jahres hat sie ein weiteres Kind bekommen. Wir wurden über die erneute Geburt nicht von ihr informiert. Da sie auch von unserem Firmenstandort weggezogen ist, war es von Anfang an klar, dass sie nicht mehr für uns tätig sein wird. Wie gehen wir nun damit um, denn offiziell ist sie ja noch im Beschäftigungsverhältnis?
mehr 14.07.11
Eine Mitarbeiterinnen möchte nach der Elternzeit nur noch 20 Std. in der Woche arbeiten. Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Mitarbeiterin hat eine Coachingausbildung und soll auch in diesem Bereich eingesetzt werden. Die einzige Stellung wäre ihm Beschwerde/Infoteam, wo aber die Betriebsratsvorsitzende (die selbst in dem Team ist) behauptet, dass nicht genug Arbeit da wäre und die ehemalige Teamleiterin den andren die Arbeit weg nimmt. Der BR verweigert nun seine Zustimmung zur Versetzung und verlangt, dass der Mitarbeiterin eine Änderungskündigung ausgesprochen wird (in eine weit aus niedrige Position als bisher), da sie die Versetzung durch ihren Antrag auf Stundenreduzierung selbst verursacht hat. Was nun?
mehr 11.07.11
In einem mittelst. Unternehmen kommt eine Mitarbeiterin aus der Elternzeit und verlangt nach einer Teilzeitstelle, die aus betrieblichen Gründen leider nicht angeboten werden kann. Muss nun eine Änderungskündigung ausgesprochen werden? Muss darauf eingegangen werden, dass allen anderen Mitarbeiterinnen die aus der Elternzeit kamen ein Teilzeitarbeitsplatz beschaffen worden ist?
mehr 31.03.11
Eine Mitarbeiterin möchte im Anschluss an ihre Elternzeit zunächst für 3 Monate, sozusagen „auf Probe“, als Teilzeitbeschäftigte 27,5 Stunden pro Woche arbeiten. Nach Ablauf der 3 Monate möchten wir die Arbeitszeit einseitig auf 20 Stunden pro Woche reduzieren. Wir wollen aus der „ganzen“ Stelle der Mitarbeiterin nämlich 2 Teilzeitstellen machen. Geht das?
mehr 01.04.10
Eine Mitarbeiterin möchte während ihrer Elternzeit in Teilzeit weiterarbeiten und hat bereits einen konkreten vorsorglichen Antrag gestellt. Sie hat sich aber nach wie vor nicht festgelegt, wann und wie viel Elternzeit sie eigentlich beanspruchen möchte. Muss ich mich auf die Teilzeit schon einlassen?
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