Elternzeit

Immer mehr Eltern nehmen sie nach der Geburt ihres Kindes wahr – die Elternzeit. Diese besondere Freistellung von der Arbeit auf Zeit kann für Sie als Personaler viele Fragen mit sich bringen. Hier informieren wir Sie über alles Wissenswerte zum Thema Elternzeit.

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30.11.11

Wann muss die Elternteilzeit beantragt werden?

Elternteilzeit

Unsere schwangere Arbeitnehmerin möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen und danach für das restliche Jahr mit reduzierter Stundenzahl weiterarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt kann sie noch nicht sagen, wie viele Stunden sie arbeiten wird. Wann muss sie uns die reduzierte Stundenzahl mitteilen. Reicht drei Monate vor Ablauf der zweijährigen Elternzeit?


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29.11.11

Wie lange müssen wir auf die Mitarbeiterin warten?

Unsere Mitarbeiterin hat 3 Jahre Elternzeit genommen und muss am 23.04.12 wieder arbeiten. Um personelle Engpässe lösen zu können müssen wir wissen ob die Arbeiterin am 23.4.12 wieder kommt und ob wir sie wie vorher wieder einsetzen können. (1 Woche vormittags, 1 Woche nachmittags). Die Mitarbeiterin sagt, dass sie wie vorher arbeiten kann, wenn sie einen Kindergartenplatz bekommt. Dies kann sie uns aber erst im Februar 2012 sagen.


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28.11.11

Müssen wir die Mitarbeiterin beschäftigen?

Unsere Verkäuferin hat am 23.4.09 ihr Kind bekommen.Sie hat uns am 6.5.09 schriftlich mitgeteilt, dass sie 2 (wenn ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht) bzw. 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte. Da wir momentan unterbesetzt sind möchten wir eine Aushilfe einstellen. Wenn jedoch unsere Verkäuferin am 23.4.11 wieder kommen würde, könnten wir diesen Zeitraum überbrücken. Sie kann uns aber erst Ende Februar 12 sagen ob sie einen Kindergartenplatz bekommt.


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Mutterschutz

Mutterschutzrechner

Mutterschutz Rechner

Berechnen Sie mit dem Mutterschutzrechner ganz bequem, wann die Mutterschutzfrist für Ihre Mitarbeiterin beginnt und wann sie endet – auch bei Mehrlingsgeburten oder Frühgeburten.


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Formular: Anmeldung der Elternzeit

Mutterschutz _ Baby Mit Flasche

Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet. Mit Einverständnis des Arbeitgebers können bis zu 12 in dieser Zeit nicht genommene Monate später genommen werden – längstens bis das Kind das 8. Lebensjahr vollendet. Der Arbeitnehmer muss die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich bei seinem Arbeitgeber anmelden. Wenn dringende Gründe vorliegen, ist ausnahmsweise aber auch eine kürzere Frist möglich (§ 16 BEEG). Mit diesem Formular kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch geltend machen.


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Elternzeit

Elternzeit _ Kind im Sandkasten

Die Elternzeit eines Mitarbeiters wirft regelmäßig viele Fragen auf. Diese betreffen zunächst die Dauer, Verkürzung oder Verlängerung der Elternzeit – insbesondere wenn eine zweite Schwangerschaft folgt. Es geht aber auch um Fragen nach Sonderzahlungen und nicht genommenen Urlaub, Teilzeitarbeit während der Elternzeit und die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers.


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31.10.11

Verlängerung der Elternzeit nur mit Sachgrund ablehnbar

Verlängerung der Elternzeit nur mit Sachgrund ablehnbar

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Ihnen mitzuteilen, für welchen Zeitraum innerhalb von 2 Jahren sie Elternzeit nehmen möchten. Eine so festgelegte Elternzeit kann Ihr Arbeitnehmer dann nur noch verlängern, wenn Sie zustimmen.


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25.05.11

Kürzung des Schwerbehindertenurlaubs während Elternzeit

sonderurlaub _ Baby  hält Hand

Elternzeit und Urlaub – dieses Thema füllt ganze juristische Bibliotheken. Nun kommt ein neuer Fall des Bundesarbeitsgerichts hinzu (Urteil vom 17.5.2011, 9 AZR 197/10).


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22.03.11

Vorsicht bei Versetzung in der Elternzeit

versetzung

Es ist heute gängige Praxis, dass Mitarbeiter während der Elternzeit auf Teilzeitbasis weiterarbeiten – aus finanziellen Gründen und um beruflich am Ball zu bleiben. Eine Versetzung in dieser Zeit ist zwar nicht gänzlich unmöglich – allerdings müssen Sie dabei die familiäre Situation des Mitarbeiters berücksichtigen.


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