
Wollen Sie in Ihrem Betrieb die Mitarbeiter am Tor kontrollieren und dabei auch die Taschen untersuchen, dann müssen Sie solche Maßnahmen mit Ihrem Betriebsrat besprechen. Schließlich stellen derartige Kontrollen einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht Ihrer Mitarbeiter dar. Folgende Betriebsvereinbarung zeigt Ihnen, wie eine Betriebsvereinbarung in diesem Fall aussehen könnte.
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Hier finden Sie Muster zu verschieden Betirebsvereinbarungen als Download. Beispielsweise zu Themen wie Kontrolle der Internetnutzung, Mobbing, Internetnutzung, Alkoholverbot, betriebliches Vorschlagswesen, Einführung einer Kleiderordnung, Anordnung von Überstunden in Eilfällen, Arbeitszeit, Nichtraucherschutz, Gleitzeit und Tor- und Taschenkontrollen. Weitere Betriebsvereinbarungen finden Sie in unserem Betriebsvereinbarungs-Generator.
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Wenn Sie die Fragen der folgenden Checkliste mit Ja beantworten, steht der Einführung von Taschenkontrollen in Ihrem Unternehmen nichts mehr entgegen:
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Kriminelles Verhalten von Mitarbeitern am Arbeitsplatz kommt in der Praxis leider gar nicht so selten vor.
Hier sind zunächst die „Kavaliersdelikte“ zu nennen: Da werden in der Kantine mal eben einige Schnitzel für die eigene Familie abgezweigt, der heimische Vorrat an Briefpapier wird aus dem Büro nachgefüllt oder ein Schraubenzieherset vom Lager oder Fließband wandert auch mal schnell in die eigene Tasche. „Gern“ wird auch mal der Kollege beleidigt oder vereinzelt tätlich angegriffen.
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