19.01.12
Eine Mitarbeiterin ist schwanger und ihr wurde von unserem Betriebsarzt im Juli 2011 die Schwangerschaft bestätigt und ein Beschäftigungsverbot angeordnet. Seitdem erhält sie weiterhin ihr Gehalt, das wir über die U2 wieder erstattet bekommen.
mehr 28.11.11
Eine schwangere Mitarbeiterin hat ihren durch den Arzt berechneten letzten Arbeitstag am 30.12.2011 vor ihrer Entbindung. In ihrem aktuellen Urlaubsantrag beantragt Sie den Resturlaub für 2011 sowie Urlaub für 2012. Der Urlaub für 2012 bezieht sich auf den Zeitraum bis zu ihrem Ausscheiden, da der Arbeitsvertrag befristet ist. Meine Frage: Erwirbt die Mitarbeiterin nach ihrem letzten Arbeitstag überhaupt noch Urlaubsansprüche und können diese im Voraus genommen werden?
mehr 27.05.11
Laut Mutterschutzgesetz kann ein Beschäftigungsverbot durch den Arzt ausgesprochen werden. Unseres Wissens kann dies auch der Arbeitgeber tun, wenn er keinen Arbeitsplatz anbieten kann, der ein Risiko ausschließt. Wir sind eine Einrichtung zur Betreuung und Pflege von behinderten Menschen. Trotz allen Bemühens finden wir keine freie Stelle ohne Gefährdungspotential aufgrund Pflegeintensität oder Aggressionspotential der Bewohner.
Können wir vor diesem Hintergrund selber ein Beschäftigungsverbot aussprechen und muss die Krankenkasse dies im Rahmen der U 2 Erstattung akzeptieren - oder könnte man von uns verlangen, eine Stelle mit potentiell geringerem Risiko durch Versetzungen frei zu machen? Die Mitarbeiterin hat keine Risikoschwangerschaft, erhält daher kein Beschäftigungsverbot durch den behandelnden Arzt.
mehr 02.11.10
Wir beschäftigten zur Zeit 2 Schwangere. Eine von den beiden meint sie könne einfach den Arbeitsplatz verlassen und nach Hause gehen.
Mit der Aussage " ich kann nicht mehr , ich gehe jetzt." Wir sind ein ambulanter Pflegedienst und haben die Dienste unserer Schwangeren extra angepasst. So fahren sie nicht alleine, sondern haben immer eine Schülerin dabei. Pausen dürfen sie individuell machen. Muß ich das Verhalten hinnehmen, das sie einfach nach hause geht?
mehr 10.02.10
Wir haben eine schwangere Mitarbeiterin. Diese hat eine Bescheinigung über einen Arztbesuch abgegeben. Die durch den Arztbesuch ausgefallene Zeit möchte sie als Arbeitszeit angerechnet bekommen. Normalerweise werden bei uns nur akute, aber keine geplanten Arztbesuche bezahlt. Wir haben keine Kernarbeitszeit, sondern eine Rahmenarbeitszeit. Die Mitarbeiter können nach Absprache mit ihrem Vorgesetzten jederzeit ihren Arztbesuch während dieser Zeit erledigen und die ausgefallene Zeit wieder einarbeiten, dies muß keinesfalls am gleichen Tag sein, da bis zu 100 Std.plus oder minus in den nächsten Monat übernommen werden können.
Wie sieht es nun bei einer schwangeren Arbeitnehmerin aus? Müssen alle Arztbesuche während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber bezahlt werden oder gilt auch in diesem Fall unsere betriebliche Regelung?
mehr 26.08.09
Eine Arbeitnehmerin hatte bis 31.07.2009 Erziehungsurlaub genommen (zwei Jahre). Jetzt ist sie erneut schwanger. Die Schutzfrist begann im Juni.
mehr 29.07.09
Eine schwangere Mitarbeiterin macht in der letzten Zeit wiederholt Kurzpausen, ohne sich auszustempeln. Sie meint, der Arbeitgeber müsste dies hinnehmen. Stimmt das?
mehr 06.02.09
Eine Mitarbeiterin ist schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 09.06.09. Sie hat einen Jahresurlaub von 29 Tagen und noch 9 Tage Resturlaub von 2008, gesamt also 38 Tage. Wie viele Urlaubstage stehen ihr bis zum Ende der Mutterschutzfrist zu?
mehr 06.02.09
Eine schwangere Kollegin ist ab dem 28.4.09 in Mutterschutz (voraussichtlicher Entbindungstermin: 09.06.09). Im Falle einer Kurzarbeit: Von welchem Gehalt würde sich ihr Entgelt während der Mutterschutzfrist errechnen? Vom tatsächlichen Ist-Netto-Entgelt der letzten 3 Monate oder vom regulären Soll-Entgelt? Wie sieht\'s dann während der Elternzeit aus, welches Grundgehalt wird der Berechnung zugrunde gelegt?
mehr 21.01.09
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch einer schwangeren Mitarbeiterin? Der Mutterschutz geht bis zum 05.08.2009, der eigentliche Urlaubsanspruch für ein Jahr beträgt 30 Tage. Bis wann muss der Urlaub genommen werden? Darf er auch nach dem Mutterschutz genommen werden? Wie lange besteht Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
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