Künftig 20 Wochen Mutterschutz?

Die EU will die Mindestdauer der Mutterschutzfrist von derzeit 14 auf 20 Wochen erhöhen und dabei den Kündigungsschutz für junge Mütter deutlich ausdehnen. Mehr noch: Auch Väter sollen 2 voll bezahlte Vaterschaftswochen erhalten.

Das hat das EU-Parlament am 20.10.2010 in erster Lesung entschieden. Falls diese Pläne vom EU-Ministerrat abgesegnet werden, wird in Deutschland eine Änderung des Mutterschutzgesetzes erforderlich. Das würde für Sie als Arbeitgeber Folgendes bedeuten:

  • Derzeit beträgt die gesetzliche Mutterschutzfrist in Deutschland 14 Wochen bzw. 18 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten. In dieser Zeit bekommt die Mitarbeiterin ein Mutterschaftsgeld von 13 € pro Tag von der Krankenkasse. Die Differenz zum vorherigen Nettolohn zahlen Sie als Arbeitgeber. Nach den Plänen der EU gilt das alles künftig für 20 Wochen. Möglicherweise gibt es auch nur eine Ausdehnung auf 16 Wochen. Denn die „letzten 4 Wochen Mutterschutzfrist“ können durch die bisherige Elternzeit abgedeckt werden.
  • Die voll bezahlten Vaterschaftswochen sind vollkommen neu. Hier kämen also noch einmal höhere Kosten auf Sie zu.
  • Der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz soll künftig erst 6 Monate nach Ende der Mutterschutzfrist enden. Derzeit endet er 4 Monate nach der Entbindung. Praktische Auswirkungen hat das aber nur für junge Mütter, die nicht in Elternzeit gehen. Denn auch während der Elternzeit genießt Ihre Mitarbeiterin besonderen Kündigungsschutz.

Ob die verlängerte Mutterschutzfrist tatsächlich kommt, wird sich voraussichtlich erst 2011 zeigen. Denn vorher ist eine Einigung des EU-Ministerrats nicht zu erwarten.

Tipp: Lesen Sie hier, was der gesetzliche Mutterschutz nach derzeitiger Rechtslage für Sie bedeutet.


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