Pflegezeit

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich befristet von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen nahen Angehörigen zu pflegen. Die so genannte Pflegezeit ist dabei an einige Auflagen gebunden. Wir informieren Sie hier unter anderem darüber, wer für welchen Zeitraum Anspruch auf Pflegezeit hat.

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06.04.11

Was sind Arbeitstage nach dem Pflegezeitgesetz?

Pflegezeit _ Hand hält sich an Haken fest

Heute hat eine Mitarbeiterin des Verwaltungsamtes mit Schreiben vom 05.04.2011 gemäß § 10 Pflegezeitgesetz eine Freistellung für 10 Arbeitstage, bis 21.04.2011 beantragt. Die Mitarbeiterin hat die Pflegebedürftigkeit ihrer Mutter durch ein ärztliches Attest nachgewiesen.


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Formular: Anmeldung zur Pflegezeit

Pflegezeit _ Löffel Pulvermedizin

Wenn ein Mitarbeiter eine Pflegezeit in Anspruch nehmen möchte, muss er diese anmelden. Dieses Formular erspart Ihnen und Ihrem Mitarbeiter ein entsprechendes Anmeldungsschreiben aufzusetzen. 


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Familienpflegezeit: neue Ansprüche für Ihre Arbeitnehmer ab 2012

Pflegezeit

Um Arbeitnehmern die Gelegenheit zu geben, nahe Familienangehörige zu pflegen, wird ab 1.1.2012 die Familienpflegezeit geschaffen.


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07.11.11

Neues Familienpflegezeitgesetz kommt

Neues Familienpflegezeitgesetz kommt

Am 1.1.2012 tritt das neue Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Ihre Arbeitnehmer können dann besser ihre Arbeitszeit und die Zeit zur Pflege von Angehörigen miteinander verbinden. Das Wichtigste für Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit. Sie kann allerdings vereinbart werden.


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Sonderzahlungen, 21.06.11

Das geplante Familienpflegezeitgesetz: Was ab 1.1.2012 auf Sie zukommt

lohn

Durch das neue Familienpflegezeitgesetz soll die Pflege von pflegebedürftigen Personen in ihrem häuslichen Umfeld erleichtert werden, Arbeitnehmer können eine Freistellung vom Betrieb beantragen. Sie als Arbeitgeber haben hier eine ganze Anzahl von Pflichten.


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24.02.11

2 Jahre Familienpflegezeit ab 2012

Pflegezeit _ Teddy Im Bett Mit Verband Und Pflaster

Ab dem kommenden Jahr sollen Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit haben, 2 Jahre Familienpflegezeit zu nehmen, um Angehörige zu Hause zu pflegen. So der am 17. Februar vorgelegte Gesetzentwurf.


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Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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