2 Jahre Familienpflegezeit ab 2012
Ab dem kommenden Jahr sollen Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit haben, 2 Jahre Familienpflegezeit zu nehmen, um Angehörige zu Hause zu pflegen. So der am 17. Februar vorgelegte Gesetzentwurf.
Dabei reduziert der Mitarbeiter seine Arbeitszeit für maximal 2 Jahre auf 50 % bei 75 % des vorherigen Bruttolohns. Anschließend arbeitet er wieder voll, bekommt aber weiterhin nur 75 % Lohn, bis sein Arbeitszeitkonto ausgeglichen ist.
Neu dabei ist die Absicherung für Sie als Arbeitgeber:
• Mitarbeiter, die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, müssen eine befristete Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. So gehen Sie nicht leer aus, wenn der Mitarbeiter vorzeitig ausscheidet und sein Arbeitszeitkonto nicht mehr ausgleichen kann.
• Kleinere Betriebe sollen für die Lohnaufstockung in der ersten Hälfte der Familienpflegezeit zinslose Darlehen der KfW-Bankengruppe bekommen.
Ein Recht auf Familienpflegezeit ist nicht geplant. Es bleibt also Ihnen als Arbeitgeber überlassen, ob Sie die Familienpflegezeit gewähren oder nicht.
Tipp: Lesen Sie hier, wann Ihre Mitarbeiter außerhalb der Pflegezeit ein Recht auf Verringerung oder Erhöhung ihrer Arbeitszeit haben.
