Urlaub

Für die eine Seite ist es Erholung, für die andere Seite Arbeitsausfall – die Rede ist vom Urlaub. Sicherlich profitieren auch Sie als Arbeitgeber davon, wenn es Ihren Untergebenen gut geht. Ohne Urlaub läuft es jedenfalls nicht. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld darüber einig zu sein, wie eine für beide Parteien glückliche Urlaubsplanung auszusehen hat. Welchen Einfluss haben unverhältnismäßig lange Fehlzeiten auf den Urlaubsanspruch? Wie frei sind die Mitarbeiter in ihrer Planung des Jahresurlaubs und wie sieht der Umgang mit Resturlaubszeiten aus? Mehr dazu lesen Sie hier.   

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04.01.12

Wie können wir eine vernünftige Vertreterregelung treffen?

Urlaub Fünf vor Zwölf

Die Mitarbeiter einer Abteilung unseres Unternehmens werden vom Abteilungsleiter angewiesen Unterschriften von Kollegen zu sammeln, die ggf. die Urlaubsvertretung übernehmen könnten. Der Betriebsrat geht davon aus, dass ausschließlich der Abteilungsleiter die Koordinationspflicht von zeitnahen Urlaubsgenehmigungen trifft. Kann der Abteilungsleiter verlangen, dass der Mitarbeiter sich mit einem oder mehreren Kollegen für den Urlaubsfall abstimmt und sich dies abzeichnen lässt? Problematisch ist, wenn der Kollege bzw. die Kollegen, der/die abzeichnen könnte/n gerade selbst in Urlaub ist/sind. Wie ist hier am Vernünftigsten zu verfahren?


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18.10.11

Müssen für Gehaltsempfänger Beiträge zur Urlaubskasse gezahlt werden?

Stimmt es, dass für Gehaltsempfänger des Baugewerbes keine Beiträge an die Ulaubskasse abgeführt werden müssen?


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04.10.11

Was sollen wir in einer Betriebsvereinbarung regeln?

Betriebsvereinbarung

Können Sie uns bei der Verfassung einer Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaubsregelung behilflich sein? Der Betriebsrat wünscht insbesondere eine Regelung, dass Urlaubsansprüche und Zeitausgleichsansprüche innerhalb angemessener Zeit bewilligt oder abgelehnt werden (z.B. innerhalb 4 Tagen). Was kann z.B. ein Ablehnungsgrund sein? Unser Betriebsrat möchte außerdem eine neue Regelung zum Thema Urlaubansprüche. Kann der Urlaubsanspruch in einer Betriebsvereinbarung nach Betriebszugehörigkeit und Alter gestaffelt vereinbart werden oder spricht hiergegen das AGG. Für einen Formulierungsvorschlag für eine geeignete Betriebsvereinbarung, die diese Themen umfasst wären wir sehr dankbar.


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Urlaubsrückstellungs-Rechner

Urlaubsr Ckstellungsrechner

Nicht genommener Urlaub und nicht genommene Überstunden sind im Jahresabschluss mit einer entsprechenden Rückstellung zu erfassen. Mit dem Tool "Urlaubsrückstellungsrechner" können Sie die Höhe dieser Rückstellung auf einfache Weise ermitteln.


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Urlaubsplanung

Urlaubsplanung

Mit dem Tool "Urlaubsplanung" können Sie schnell und einfach den Urlaub für bis zu 50 Mitarbeiter planen und abrechnen.


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Muster: Urlaubsformular

Urlaub _ Windsurfer

Wollen Ihre Mitarbeiter Urlaub nehmen, dann müssen Sie diesen genehmigen. Dies sollte schriftlich geschehen. Das folgende Formular können Sie dazu benutzen.


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Checkliste: Jahresurlaub

Urlaub _ Sonnenbrille

Ein Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter bitten, ihre Urlaubsplanung bis zu einem bestimmten Termin, meistens noch im Vorjahr, bekanntzugeben. Dies ist durchaus sinnvoll, da es so noch Zeit gibt, um zu große Überschneidungen der Urlaubsplanung einzelner Mitarbeiter zu korrigieren. Diese Checkliste zeigt Ihnen, welche Arbeitsschritte für eine reibungsfreie Planung des Jahresurlaubs notwendig sind.


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16.01.12

Keine Urlaubsabgeltung nach 15 Monaten

Urlaub Kalender

Nun ist das Thema der Urlaubsabgeltungsanspruch bei Langzeiterkrankten um eine Facette reicher. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat zu diesem Problemkreis ein neues Urteil gefällt (21.12.2011, 10 Sa 19/11):


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12.12.11

EuGH schränkt Rechtsprechung zur Übertragung von Resturlaub wieder ein

Urlaub

Bislang war die Abgeltung von Urlaub nur möglich, wenn dieser wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden konnte. Und bis vor einigen Monaten wurden Urlaubsansprüche nicht abgegolten, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses krankheitsbedingt gar nicht mehr antreten konnte. Dem hatte der Europäische Gerichtshof einen Riegel vorgeschoben. Solche Ansprüche waren abzugelten. Dies hat der Europäische Gerichtshof jetzt wieder eingeschränkt.


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26.09.11

Urlaubsabgeltungsansprüche können nicht vererbt werden

Urlaub, Tod

Gelegentlich kommt das vor, was sich niemand wünscht: Ein langzeiterkrankter Arbeitnehmer verstirbt. Und dann geht der Streit ums Geld nach dem Tod erst richtig los. So musste es auch ein Arbeitgeber in einem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall erfahren. Die Ehefrau des verstorbenen Arbeitnehmers und ihr Sohn wollten die Urlaubsabgeltungsansprüche des verstorbenen Ehemanns vom Arbeitgeber erhalten.


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Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

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