Urlaub nachgewähren, weil das Kind des Mitarbeiters im Urlaub erkrankt?

Erkrankt Ihr Mitarbeiter während seines Urlaubs, gelten die Krankheitstage nicht als Urlaubstage. Sie müssen den Urlaub also nachgewähren. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Kind Ihres Mitarbeiters während seines Urlaubs erkrankt.

Das hat das Arbeitsgericht Berlin aktuell entschieden (ArbG Berlin, 17.6.2010, 2 Ca 1648/10). Denn § 9 BUrlG, wonach Arbeitsunfähigkeitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden, gilt nur für Arbeitsunfähigkeitstage des Mitarbeiters, nicht die seines Kindes. Die Tage, die er zur Pflege des kranken Kindes braucht, gelten also trotzdem als genommener Urlaub,

Tipp: Normalerweise müssen Sie Ihrem Mitarbeiter für die Pflege seines kranken Kindes Sonderurlaub gewähren (§ 45 Abs. 3 SGB V). Lesen Sie hier, wie Sie sicherstellen, dass dieser Sonderurlaub unbezahlt ist.


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