Wie viel Urlaub für geringfügig Beschäftigte?

Frage

Wie berechne ich einen Urlaubsanspruch für geringfügig Beschäftigte ohne tarifliche Bindung bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden?

Antwort unserer Experten

Teilzeitkräfte und damit auch geringfügig Beschäftigte haben prinzipiell die gleichen Urlaubsansprüche wie Vollzeitkräfte.
Allerdings reduziert sich der Urlaubsanspruch mit der Zahl der Arbeitstage pro Woche.

Ein Beispiel: Angenommen, Ihre Vollzeitkräfte (5-Tage-Woche) bekommen pro Jahr 30 Tage Urlaub. Diese 30 Tage stehen dann auch einem geringfügig Beschäftigten zu, sofern er 5 Tage/Woche arbeitet. In Ihrem Fall wäre das etwa gegeben, wenn der Mitarbeiter montags bis freitags je 3 Stunden arbeitet. Hat der Mitarbeiter jedoch weniger Arbeitstage pro Woche (z. B. 3 Tage je 5 Stunden), reduziert sich sein Urlaubsanspruch auf 30 : 5 x 3 = 18 Urlaubstage pro Jahr.
 


Login

Frei Zugänglich
RSS Feed

Thema des Monats

Die Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

Sie haben als Arbeitgeber Ihren Betriebsrat vor jeder Kündigung nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Ohne eine entsprechende Anhörung ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam. Und das gilt auch für Arbeitnehmer ohne Kündigungsschutz.

mehrweitere Themen

Ihre Online-Rechner

Für Sie zur Arbeitserleichterung:

  1. Mutterschutz-Rechner
  2. Kündigungsfristen-Rechner
  3. Brutto-Netto-Rechner
  4. Arbeitszeugnis-Generator

 


Wie nutzen Sie HRexperten24.de zu Ihrem Vorteil? 6 Gründe, warum es sich lohnt, HRexperten24.de zu nutzen