Teilzeitkräfte, 18.11.11
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz können Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten verlangen, dass ihre Arbeitszeit verringert wird. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Ziel gesehen. So ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer einen Antrag stellt, seine Arbeitszeit beispielsweise von 40 auf 25 Wochenstunden zu reduzieren. Der Arbeitgeber kann nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe der Verringerung der Arbeitszeit entgegenstehen.
mehrTeilzeitkräfte Befristeter Arbeitsvertrag, 16.11.11
Haben Sie in Ihrem Betrieb auch befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder? Dann sollten Sie stets prüfen, ob Sie verpflichtet sind, diese Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
mehrBefristeter Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag, 26.10.11
Wollten Sie schon einmal wissen, was ein Fußballtrainer als Cheftrainer der 2. Fußball-Bundesliga verdient? Im Vertrag hatte der SC Paderborn mit seinem Trainer vereinbart, dass eine monatliche Grundvergütung zwischen 12.000 € und 15.000 € gezahlt wird. Daneben erhielt er ein Fahrzeug und eine Prämie für jeden Meisterschaftspunkt, der während der Zugehörigkeit zur 2. Fußball-Bundesliga erzielt wird. Darüber hinaus war noch eine Prämie für den Aufstieg in die erste Fußball-Bundesliga vorgesehen.
mehrArbeitsvertrag Arbeitsvertrag, 12.10.11
Arbeitsrechtlich ist die Entscheidung klar: Nur das strikte Verbot der privaten Internetnutzung und des privaten E-Mail-Verkehrs ist der einzig sichere Weg, Ausuferungen in den Griff zu bekommen. Alles andere ist letztendlich arbeitsrechtlich ein Freifahrtschein für Arbeitnehmer.
mehrArbeitsvertrag Sonderzahlungen, 11.10.11
Nicht nur das Grundgehalt und die Boni sind wichtig, sondern auch freiwillige Nebenleistungen nehmen immer stärker an Bedeutung zu. So machen die so genannten Fringe Benefits gegenwärtig etwa 14 % der Gesamtvergütung eines deutschen Arbeitnehmers aus.
mehrSonderzahlungen Arbeitsvertrag, 10.10.11
Haben Sie auch Familienangehörige vom Gesellschafter, Geschäftsführer oder von leitenden Angestellten im Betrieb? Dann sollten Sie einige Vorsichtsregeln beachten, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Denn gerade die Sozialversicherungsträger vermuten in diesem Fall häufig Scheinarbeitsverträge. Und das gilt erst recht, wenn die Minijob-Grenze nur knapp überschritten wird. Denn dann geht es häufig nur um die Erlangung eines Krankenversicherungsschutzes für wenig Geld.
mehrArbeitsvertrag Arbeitsvertrag, 19.09.11
Sie sollten umgehend Ihre Tarifverträge auf eine Altersgrenze hin prüfen. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich einen Tarifvertrag der Deutschen Lufthansa für unwirksam erklärt.
mehrArbeitsvertrag Sonderzahlungen, 12.09.11
Für den Ostersonntag und den Pfingstsonntag brauchen Sie künftig keinen Feiertagszuschlag mehr zu zahlen. Das hat aktuell das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, 9.8.2011, 9 AZR 352/10).
mehrSonderzahlungen Arbeitsvertrag, 07.09.11
Von Scheinarbeitsverträgen sollten Sie stets die Finger lassen. Von einem Scheinarbeitsvertrag wird dann gesprochen, wenn zum Schein ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, tatsächlich jedoch überhaupt keine Beschäftigung vorliegt.
mehrArbeitsvertrag Arbeitsvertrag, 10.08.11
Nichts ist für einen Arbeitgeber ärgerlicher, als für einen Arbeitnehmer eine Weiterbildung zu bezahlen und dann nichts davon zu haben: entweder weil dem Arbeitnehmer aus Gründen von Vertragsverstößen gekündigt werden muss oder weil dieser einen anderen Arbeitsplatz gefunden hat und selbst kündigt.
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