Gleicher Urlaub für alte und junge Mitarbeiter

Einige Arbeits- und Tarifverträge sehen vor, dass ältere Mitarbeiter mehr Urlaub bekommen als jüngere. Eine solche Regelung bedeutet aber eine unzulässige Diskriminierung jüngerer Mitarbeiter. Sie können dann genauso viel Urlaub verlangen wie die älteren Kollegen (LAG Düsseldorf, 18.1.2011, 8 Sa 1274/10).

Im Urteilsfall klagte eine 24-jährige Einzelhandelskauffrau. Nach dem maßgeblichen Tarifvertrag gab es

  • bis zum vollendeten 20. Lebensjahr 30 Urlaubstage/Jahr,
  • bis zum vollendeten 23. Lebensjahr 32 Urlaubstage/Jahr,
  • bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 34 Urlaubstage/Jahr und
  • danach 36 Urlaubstage/Jahr.

Das Gericht sah in dieser Regelung eine unzulässige Altersdiskriminierung. Der klagenden Mitarbeiterin standen daher 36 Urlaubstage/Jahr zu.

Beachten Sie: Der gesetzliche Zusatzurlaub für Jugendliche und Schwerbehinderte ist sachlich begründet und daher wirksam.

Wie Sie den Urlaubsanspruch von Teilzeitkräften berechnen, erfahren Sie hier.


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