Tarifliche Altersgrenze für Piloten unwirksam

Sie sollten umgehend Ihre Tarifverträge auf eine Altersgrenze hin prüfen. Der Europäische Gerichtshof hat nämlich einen Tarifvertrag der Deutschen Lufthansa für unwirksam erklärt.

Der Fall: Nach den gesetzlichen Regelungen dürfen Piloten auch nach dem 60. Lebensjahr weiterfliegen, wenn im Cockpit mindestens ein weiterer Pilot ist, der noch keine 60 Jahre alt ist. Nach der gesetzlichen Regelung ist mit 65 Jahren jedoch endgültig Schluss.

3 Piloten wollten nun, dass auf ihr Arbeitsverhältnis die gesetzliche Altersgrenze Anwendung findet und nicht die tarifliche Altersgrenze, mit der mit 60 Jahren Schluss gewesen wäre. Deshalb zogen sie vor das Bundesarbeitsgericht, das beim Europäischen Gerichtshof nachfragte (EuGH, 13.9.2011, C-447/09).

Und es kam wie es kommen musste: Der Europäische Gerichtshof hat die tarifliche Regelung für unverhältnismäßig angesehen. Angesichts der klaren gesetzlichen Regelung hätten die Tarifvertragsparteien keine zu Ungunsten der Piloten abweichende Regelung treffen dürfen.

Fazit: Dieses Urteil wird auch auf andere Berufszweige Auswirkung haben. Immer dann, wenn es eine gesetzliche Altersgrenze für die Ausübung eines Berufs gibt, sollten Sie nun prüfen, ob die gesetzlichen Grenzen mit den tarifvertraglichen Grenzen übereinstimmen.

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